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DGAP-Stimmrechte: First Sensor AG (deutsch)

Veröffentlicht am 25.11.2011, 16:50
First Sensor AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

First Sensor AG

25.11.2011 16:49

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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1.)

Die ING Groep N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 27a WpHG am 24.

November 2011 folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir

Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:

1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von

Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der

First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.

2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom

Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft

mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien

der First Sensor AG zu erwerben.

3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor

AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit

ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats

zu nehmen.

4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor

AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First

Sensor AG.

Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen

wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich

aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG

finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel

im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'

2.)

Die ING Verzekeringen N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns im Namen der ING

Verzekeringen N.V., im Namen der Nationale Nederlanden Levensverzekering

Maatschappij N.V. wie auch im Namen der Nationale Nederlanden Nederland

B.V. gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir

Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:

1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von

Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der

First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.

2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom

Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft

mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien

der First Sensor AG zu erwerben.

3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor

AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit

ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats

zu nehmen.

4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor

AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First

Sensor AG.

Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen

wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich

aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG

finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel

im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'

3.)

Die ING Insurance Eurasia N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 27a

WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir

Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:

1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von

Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der

First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.

2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom

Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft

mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien

der First Sensor AG zu erwerben.

3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor

AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit

ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats

zu nehmen.

4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor

AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First

Sensor AG.

Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen

wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich

aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG

finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel

im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'

4.)

Die DPE Deutsche Private Equity B.V., Schiphol Flughafen, Niederlande hat

uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir

Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:

1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von

Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der

First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.

2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom

Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft

mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien

der First Sensor AG zu erwerben.

3. Es wird beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor

AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit

ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats

zu nehmen.

4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor

AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First

Sensor AG.

Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen

wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich

aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG

finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel

im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'

5.)

Die Parcom Capital B.V., Schiphol Flughafen, Niederlande hat uns gemäß §

27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir

Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:

1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von

Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der

First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.

2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom

Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft

mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien

der First Sensor AG zu erwerben.

3. Es wird beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor

AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit

ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats

zu nehmen.

4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor

AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First

Sensor AG.

Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen

wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich

aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG

finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel

im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'

6.)

Die Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, München, Deutschland, vertreten

durch ihre Komplementärin Parcom Deutsche Equity Administration GmbH, hat

uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:

'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG sowie die Meldung der

Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 21 WpHG jeweils vom 1.

November 2011.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir

Ihnen im Namen der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG wie auch im Namen der

Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG

folgendes mit:

1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von

Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der

First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.

2. Aus derzeitiger Sicht besteht sowohl seitens der Alegria

Beteiligungsgesellschaft mbH als auch seitens der Parcom Deutschland I

GmbH & Co. KG keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je

nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH &

Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu

maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu

erwerben.

3. Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH und die Parcom Deutschland I

GmbH & Co. KG beabsichtigen, für die nächste Hauptversammlung der First

Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen

und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des

Aufsichtsrats zu nehmen.

4. Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH und Parcom Deutschland I GmbH

& Co. KG streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der

First Sensor AG, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First

Sensor AG an.

Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen

wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich

aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG

finanziert wurde, die der Alegria diese Mittel im Wege eines Darlehens zur

Verfügung gestellt hat.'

25.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: First Sensor AG

Peter-Behrens-Straße 15

12459 Berlin

Deutschland

Internet: www.first-sensor.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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