First Sensor AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
First Sensor AG
25.11.2011 16:49
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1.)
Die ING Groep N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 27a WpHG am 24.
November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
2.)
Die ING Verzekeringen N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns im Namen der ING
Verzekeringen N.V., im Namen der Nationale Nederlanden Levensverzekering
Maatschappij N.V. wie auch im Namen der Nationale Nederlanden Nederland
B.V. gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
3.)
Die ING Insurance Eurasia N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 27a
WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
4.)
Die DPE Deutsche Private Equity B.V., Schiphol Flughafen, Niederlande hat
uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es wird beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
5.)
Die Parcom Capital B.V., Schiphol Flughafen, Niederlande hat uns gemäß §
27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es wird beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
6.)
Die Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, München, Deutschland, vertreten
durch ihre Komplementärin Parcom Deutsche Equity Administration GmbH, hat
uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG sowie die Meldung der
Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 21 WpHG jeweils vom 1.
November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen im Namen der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG wie auch im Namen der
Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG
folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht sowohl seitens der Alegria
Beteiligungsgesellschaft mbH als auch seitens der Parcom Deutschland I
GmbH & Co. KG keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je
nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH &
Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu
maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu
erwerben.
3. Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH und die Parcom Deutschland I
GmbH & Co. KG beabsichtigen, für die nächste Hauptversammlung der First
Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen
und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des
Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH und Parcom Deutschland I GmbH
& Co. KG streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
First Sensor AG, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG an.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria diese Mittel im Wege eines Darlehens zur
Verfügung gestellt hat.'
25.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: First Sensor AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
Internet: www.first-sensor.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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First Sensor AG
25.11.2011 16:49
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1.)
Die ING Groep N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 27a WpHG am 24.
November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
2.)
Die ING Verzekeringen N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns im Namen der ING
Verzekeringen N.V., im Namen der Nationale Nederlanden Levensverzekering
Maatschappij N.V. wie auch im Namen der Nationale Nederlanden Nederland
B.V. gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
3.)
Die ING Insurance Eurasia N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 27a
WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
4.)
Die DPE Deutsche Private Equity B.V., Schiphol Flughafen, Niederlande hat
uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es wird beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
5.)
Die Parcom Capital B.V., Schiphol Flughafen, Niederlande hat uns gemäß §
27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG vom 1. November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht keine Absicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen. Je nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom
Deutschland I GmbH & Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft
mbH jedoch vor, bis zu maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien
der First Sensor AG zu erwerben.
3. Es wird beabsichtigt, für die nächste Hauptversammlung der First Sensor
AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen und mit
ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des Aufsichtsrats
zu nehmen.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der First Sensor
AG angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH diese Mittel
im Wege eines Darlehens zur Verfügung gestellt hat.'
6.)
Die Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, München, Deutschland, vertreten
durch ihre Komplementärin Parcom Deutsche Equity Administration GmbH, hat
uns gemäß § 27a WpHG am 24. November 2011 folgendes mitgeteilt:
'Wir nehmen Bezug auf unsere Meldung gemäß § 21 WpHG sowie die Meldung der
Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 21 WpHG jeweils vom 1.
November 2011.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir
Ihnen im Namen der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG wie auch im Namen der
Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG
folgendes mit:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenze von 25 % führende Erwerb von
Stimmrechten dient dem Aufbau einer strategischen Beteiligung an der
First Sensor AG mit dem Ziel der langfristigen Wertsteigerung.
2. Aus derzeitiger Sicht besteht sowohl seitens der Alegria
Beteiligungsgesellschaft mbH als auch seitens der Parcom Deutschland I
GmbH & Co. KG keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Je
nach dem aktuellen Kursniveau behalten sich Parcom Deutschland I GmbH &
Co. KG bzw. die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH jedoch vor, bis zu
maximal 29,9 % der Stimmrechte weitere Aktien der First Sensor AG zu
erwerben.
3. Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH und die Parcom Deutschland I
GmbH & Co. KG beabsichtigen, für die nächste Hauptversammlung der First
Sensor AG eine Änderung der Besetzung des Aufsichtsrats vorzuschlagen
und mit ihren Stimmen Einfluss auf die personelle Besetzung des
Aufsichtsrats zu nehmen.
4. Die Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH und Parcom Deutschland I GmbH
& Co. KG streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
First Sensor AG, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der First
Sensor AG an.
Hinsichtlich der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen
wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass dieser ausschließlich
aus eigenen liquiden Mitteln der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG
finanziert wurde, die der Alegria diese Mittel im Wege eines Darlehens zur
Verfügung gestellt hat.'
25.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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