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DGAP-Stimmrechte: GRENKELEASING AG (deutsch)

Veröffentlicht am 11.11.2011, 12:23
Aktualisiert 11.11.2011, 12:24
GRENKELEASING AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

GRENKELEASING AG

11.11.2011 12:22

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft

Rechtsanwaltsgesellschaft, Karlsruhe, hat uns am 10. November 2011 folgende

Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 WpHG übersandt:

'1. Frau Anneliese Grenke (Deutschland)

Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unserer Mandantin, Frau

Anneliese Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit

unserer Stimmrechtsmittei-lung vom 10. November 2011 folgendes mit:

- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient

nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von

Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund

eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese

Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke

bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und

schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

- Frau Anneliese Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen.

- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Frau Anneliese Grenke nicht

an.

- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Frau Anneliese Grenke

nicht an.

- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG

erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne

dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.

2. Herr Moritz Grenke (Deutschland)

Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn

Moritz Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit

unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:

- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient

nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von

Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund

eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese

Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke

bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und

schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

- Herr Moritz Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen.

- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Moritz Grenke nicht an.

- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Moritz Grenke nicht

an.

- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG

erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne

dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.

3. Herr Roland Grenke (Deutschland)

Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn

Roland Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit

unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:

- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient

nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von

Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund

eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese

Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke

bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und

schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

- Herr Roland Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimm-rechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen.

- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Roland Grenke nicht an.

- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Roland Grenke nicht

an.

- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG

erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne

dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.

4. Herr Oliver Grenke (Deutschland)

Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn

Oliver Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit

unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:

-Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient

nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von

Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund

eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese

Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke

bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und

schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

-Herr Oliver Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Oliver Grenke nicht an.

- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Oliver Grenke nicht

an.

- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG

erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne

dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.'

11.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: GRENKELEASING AG

Neuer Markt 2

76532 Baden-Baden

Deutschland

Internet: www.grenke.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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