GRENKELEASING AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
GRENKELEASING AG
11.11.2011 12:22
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft
Rechtsanwaltsgesellschaft, Karlsruhe, hat uns am 10. November 2011 folgende
Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 WpHG übersandt:
'1. Frau Anneliese Grenke (Deutschland)
Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unserer Mandantin, Frau
Anneliese Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit
unserer Stimmrechtsmittei-lung vom 10. November 2011 folgendes mit:
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund
eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese
Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke
bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und
schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
- Frau Anneliese Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Frau Anneliese Grenke nicht
an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Frau Anneliese Grenke
nicht an.
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG
erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne
dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.
2. Herr Moritz Grenke (Deutschland)
Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn
Moritz Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit
unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund
eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese
Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke
bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und
schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
- Herr Moritz Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Moritz Grenke nicht an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Moritz Grenke nicht
an.
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG
erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne
dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.
3. Herr Roland Grenke (Deutschland)
Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn
Roland Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit
unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund
eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese
Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke
bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und
schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
- Herr Roland Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimm-rechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Roland Grenke nicht an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Roland Grenke nicht
an.
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG
erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne
dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.
4. Herr Oliver Grenke (Deutschland)
Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn
Oliver Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit
unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:
-Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund
eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese
Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke
bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und
schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
-Herr Oliver Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Oliver Grenke nicht an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Oliver Grenke nicht
an.
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG
erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne
dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.'
11.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: GRENKELEASING AG
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Deutschland
Internet: www.grenke.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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GRENKELEASING AG
11.11.2011 12:22
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'1. Frau Anneliese Grenke (Deutschland)
Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unserer Mandantin, Frau
Anneliese Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit
unserer Stimmrechtsmittei-lung vom 10. November 2011 folgendes mit:
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund
eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese
Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke
bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und
schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
- Frau Anneliese Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Frau Anneliese Grenke nicht
an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Frau Anneliese Grenke
nicht an.
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG
erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne
dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.
2. Herr Moritz Grenke (Deutschland)
Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn
Moritz Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit
unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund
eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese
Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke
bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und
schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
- Herr Moritz Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Moritz Grenke nicht an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Moritz Grenke nicht
an.
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG
erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne
dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.
3. Herr Roland Grenke (Deutschland)
Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn
Roland Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit
unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund
eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese
Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke
bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und
schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
- Herr Roland Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimm-rechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Roland Grenke nicht an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Roland Grenke nicht
an.
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG
erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne
dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.
4. Herr Oliver Grenke (Deutschland)
Hiermit teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht unseres Mandanten, Herrn
Oliver Grenke (Deutschland), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit
unserer Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011 folgendes mit:
-Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG dient
nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von
Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung aufgrund
eines 'Poolvertrages' zwischen Herrn Wolfgang Grenke, Frau Anneliese
Grenke, Herrn Moritz Grenke, Herrn Roland Grenke und Herrn Oliver Grenke
bezüglich der Aktien an der GRENKELEASING AG, um bestimmte erbschaft- und
schenkungsteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
-Herr Oliver Grenke beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der GRENKELEASING AG strebt Herr Oliver Grenke nicht an.
- Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GRENKELEASING AG,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik strebt Herr Oliver Grenke nicht
an.
- Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2011
genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der GRENKELEASING AG
erfolgte ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten Dritter, ohne
dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.'
11.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Deutschland
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