HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
21.12.2012 21:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die BGP Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Wuppertal, Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Peter Arnhold, hat uns am
21.12.2012 namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Personen
folgende Mitteilung gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG übersendet:
1. Frau Felicitas Hamm, geborene Loh (Deutschland)
Der Stimmrechtsanteil von Frau Felicitas Hamm an der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG hat am 21.12.2012 die Schwelle von 3 %, 5
%, 10 %, 15 %, 20 % und 25% überschritten. Die Anzahl der direkt von ihr
gehaltenen Aktien beträgt 3.247.054 Stück (24,97 %) und die Anzahl der ihr
nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten Aktien 70.000 (0,53 %), das sind
insgesamt damit 3.317.054 Stück bzw. 25,51 % der Stimmrechtsanteile. Die
Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 2 WpHG aufgrund eines Pool-Vertrags mit
der Götzen Vermögensverwaltung GbR, bestehend aus Dr. Reiner Götzen, Jürgen
Götzen und Dr. Matias Götzen-Krieg mit jeweils 33,16 %, deren Beteiligungen
unter Dauertestamentsvollstreckung durch den Testamentsvollstrecker Dr.
Peter Arnhold stehen, und Erika Götzen mit 0,5 %.
Auf die Stimmrechtsmitteilung, die von der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
am 21.12.2012 veröffentlicht wurde, wird hiermit Bezug genommen.
Die gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit dem Erwerb verfolgten Ziele lauten:
- Der Erwerb der direkt von mir gehaltenen Aktien erfolgte im Wege der
vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung seitens meines Vaters Joachim
Loh. Die Übertragung erfolgte unentgeltlich.
- Die Übertragung der Aktien und der Abschluss des Pool-Vertrages dienen
nicht der Umsetzung strategischer Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die
Erzielung langfristiger Handelsgewinne.
- Ich plane derzeit nicht, meinen Aktienanteil weiter zu erhöhen. In den
kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere Stimmrechte durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht
angestrebt.
- Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt.
- Sowohl die mir übertragenen als auch die von der Götzen
Vermögensverwaltungs GbR gehaltenen Aktien waren bzw. sind jeweils aus
Eigenkapital finanziert.
2. Götzen Vermögensverwaltungs GbR (Deutschland)
Die Götzen Vermögensverwaltungs GbR, bestehend aus Dr. Reiner Götzen,
Jürgen Götzen und Dr. Matias Götzen-Krieg mit jeweils 33,16 %, deren
Beteiligungen unter Dauertestamentsvollstreckung durch den
Testamentsvollstrecker Dr. Peter Arnhold stehen, und Erika Götzen mit 0,5
%, hat am 21.12.2012 mit ihrem Stimmrechtsanteil an der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20
und 25 % gemäß § 22 Abs. 2 WpHG überschritten. Die Anzahl der direkt von
ihr gehaltenen Aktien beträgt 70.000 Stück (0,53 %) und die Anzahl der ihr
nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten Aktien beträgt 3.247.054 Stück (24,97
%), das sind insgesamt damit 3.317.054 Stück bzw. 25,51 % der
Stimmrechtsanteile. Die Zurechnung gemäß § 22 Abs. 2 WpHG erfolgt aufgrund
eines Pool-Vertrags mit Felicitas Hamm, geborene Loh.
Auf die Stimmrechtsmitteilung, die von der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
am 21.12.2012 veröffentlicht wurde, wird hiermit Bezug genommen.
Die gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit dem Erwerb verfolgten Ziele lauten:
- Der Abschluss des Pool-Vertrages dient nicht der Umsetzung strategischer
Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die Erzielung langfristiger
Handelsgewinne.
- Wir planen derzeit nicht, unseren Aktienanteil weiter zu erhöhen. In den
kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere Stimmrechte durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht
angestrebt.
- Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt.
- Sowohl die uns übertragenen als auch die von Felicitas Hamm gehaltenen
Aktien waren bzw. sind jeweils aus Eigenkapital finanziert.
3. Dr. Peter Arnhold (Deutschland)
Die Götzen Vermögensverwaltungs GbR, bestehend aus Dr. Reiner Götzen,
Jürgen Götzen und Dr. Matias Götzen-Krieg mit jeweils 33,16 %, deren
Beteiligungen unter Dauertestamentsvollstreckung durch den
Testamentsvollstrecker Dr. Peter Arnhold stehen, und Erika Götzen mit 0,5
%, hat am 21.12.2012 mit ihrem Stimmrechtsanteil an der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20
und 25 % gemäß § 22 Abs. 2 WpHG überschritten. Die Anzahl der direkt von
ihr gehaltenen Aktien beträgt 70.000 Stück (0,53 %) und die Anzahl der ihr
nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten Aktien beträgt 3.247.054 Stück (24,97
%), das sind insgesamt damit 3.317.054 Stück bzw. 25,51 % der
Stimmrechtsanteile, die mir nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet werden.
Die Zurechnung gemäß § 22 Abs. 2 WpHG erfolgt aufgrund eines Pool-Vertrags
mit Felicitas Hamm, geborene Loh.
Auf die Stimmrechtsmitteilung, die von der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
am 21.12.2012 veröffentlicht wurde, wird hiermit Bezug genommen.
Die gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit dem Erwerb verfolgten Ziele lauten:
- Der Abschluss des Pool-Vertrages dient nicht der Umsetzung strategischer
Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die Erzielung langfristiger
Handelsgewinne.
- Ich plane derzeit nicht, den mir zugerechneten Aktienanteil weiter zu
erhöhen. In den kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht
angestrebt.
- Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt.
- Sowohl die der Götzen Vermögensverwaltungs GbR übertragenen als auch die
von Felicitas Hamm gehaltenen Aktien waren bzw. sind jeweils aus
Eigenkapital finanziert.
21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
Buddestrasse 14
51429 Bergisch Gladbach
Deutschland
Internet: www.hahnag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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21.12.2012 21:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die BGP Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Wuppertal, Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Peter Arnhold, hat uns am
21.12.2012 namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Personen
folgende Mitteilung gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG übersendet:
1. Frau Felicitas Hamm, geborene Loh (Deutschland)
Der Stimmrechtsanteil von Frau Felicitas Hamm an der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG hat am 21.12.2012 die Schwelle von 3 %, 5
%, 10 %, 15 %, 20 % und 25% überschritten. Die Anzahl der direkt von ihr
gehaltenen Aktien beträgt 3.247.054 Stück (24,97 %) und die Anzahl der ihr
nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten Aktien 70.000 (0,53 %), das sind
insgesamt damit 3.317.054 Stück bzw. 25,51 % der Stimmrechtsanteile. Die
Zurechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 2 WpHG aufgrund eines Pool-Vertrags mit
der Götzen Vermögensverwaltung GbR, bestehend aus Dr. Reiner Götzen, Jürgen
Götzen und Dr. Matias Götzen-Krieg mit jeweils 33,16 %, deren Beteiligungen
unter Dauertestamentsvollstreckung durch den Testamentsvollstrecker Dr.
Peter Arnhold stehen, und Erika Götzen mit 0,5 %.
Auf die Stimmrechtsmitteilung, die von der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
am 21.12.2012 veröffentlicht wurde, wird hiermit Bezug genommen.
Die gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit dem Erwerb verfolgten Ziele lauten:
- Der Erwerb der direkt von mir gehaltenen Aktien erfolgte im Wege der
vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung seitens meines Vaters Joachim
Loh. Die Übertragung erfolgte unentgeltlich.
- Die Übertragung der Aktien und der Abschluss des Pool-Vertrages dienen
nicht der Umsetzung strategischer Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die
Erzielung langfristiger Handelsgewinne.
- Ich plane derzeit nicht, meinen Aktienanteil weiter zu erhöhen. In den
kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere Stimmrechte durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht
angestrebt.
- Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt.
- Sowohl die mir übertragenen als auch die von der Götzen
Vermögensverwaltungs GbR gehaltenen Aktien waren bzw. sind jeweils aus
Eigenkapital finanziert.
2. Götzen Vermögensverwaltungs GbR (Deutschland)
Die Götzen Vermögensverwaltungs GbR, bestehend aus Dr. Reiner Götzen,
Jürgen Götzen und Dr. Matias Götzen-Krieg mit jeweils 33,16 %, deren
Beteiligungen unter Dauertestamentsvollstreckung durch den
Testamentsvollstrecker Dr. Peter Arnhold stehen, und Erika Götzen mit 0,5
%, hat am 21.12.2012 mit ihrem Stimmrechtsanteil an der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20
und 25 % gemäß § 22 Abs. 2 WpHG überschritten. Die Anzahl der direkt von
ihr gehaltenen Aktien beträgt 70.000 Stück (0,53 %) und die Anzahl der ihr
nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten Aktien beträgt 3.247.054 Stück (24,97
%), das sind insgesamt damit 3.317.054 Stück bzw. 25,51 % der
Stimmrechtsanteile. Die Zurechnung gemäß § 22 Abs. 2 WpHG erfolgt aufgrund
eines Pool-Vertrags mit Felicitas Hamm, geborene Loh.
Auf die Stimmrechtsmitteilung, die von der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
am 21.12.2012 veröffentlicht wurde, wird hiermit Bezug genommen.
Die gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit dem Erwerb verfolgten Ziele lauten:
- Der Abschluss des Pool-Vertrages dient nicht der Umsetzung strategischer
Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die Erzielung langfristiger
Handelsgewinne.
- Wir planen derzeit nicht, unseren Aktienanteil weiter zu erhöhen. In den
kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere Stimmrechte durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht
angestrebt.
- Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt.
- Sowohl die uns übertragenen als auch die von Felicitas Hamm gehaltenen
Aktien waren bzw. sind jeweils aus Eigenkapital finanziert.
3. Dr. Peter Arnhold (Deutschland)
Die Götzen Vermögensverwaltungs GbR, bestehend aus Dr. Reiner Götzen,
Jürgen Götzen und Dr. Matias Götzen-Krieg mit jeweils 33,16 %, deren
Beteiligungen unter Dauertestamentsvollstreckung durch den
Testamentsvollstrecker Dr. Peter Arnhold stehen, und Erika Götzen mit 0,5
%, hat am 21.12.2012 mit ihrem Stimmrechtsanteil an der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20
und 25 % gemäß § 22 Abs. 2 WpHG überschritten. Die Anzahl der direkt von
ihr gehaltenen Aktien beträgt 70.000 Stück (0,53 %) und die Anzahl der ihr
nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten Aktien beträgt 3.247.054 Stück (24,97
%), das sind insgesamt damit 3.317.054 Stück bzw. 25,51 % der
Stimmrechtsanteile, die mir nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet werden.
Die Zurechnung gemäß § 22 Abs. 2 WpHG erfolgt aufgrund eines Pool-Vertrags
mit Felicitas Hamm, geborene Loh.
Auf die Stimmrechtsmitteilung, die von der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
am 21.12.2012 veröffentlicht wurde, wird hiermit Bezug genommen.
Die gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit dem Erwerb verfolgten Ziele lauten:
- Der Abschluss des Pool-Vertrages dient nicht der Umsetzung strategischer
Ziele. Beabsichtigt ist vielmehr die Erzielung langfristiger
Handelsgewinne.
- Ich plane derzeit nicht, den mir zugerechneten Aktienanteil weiter zu
erhöhen. In den kommenden zwölf Monaten ist nicht beabsichtigt, weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine Veränderung der Besetzung von Vorstand oder Aufsichtsrat ist nicht
angestrebt.
- Es werden keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik angestrebt.
- Sowohl die der Götzen Vermögensverwaltungs GbR übertragenen als auch die
von Felicitas Hamm gehaltenen Aktien waren bzw. sind jeweils aus
Eigenkapital finanziert.
21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
Buddestrasse 14
51429 Bergisch Gladbach
Deutschland
Internet: www.hahnag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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