MS Industrie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
MS Industrie AG
27.08.2012 11:09
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die MM Geschäftsführungs GmbH, Hannover, Deutschland hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.08.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der MS Industrie AG, München, Deutschland am 26.01.2012 die Schwelle von
3% und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das
entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die MM Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG hat mit der MM Geschäftsführungs
GmbH eine Einheitsgesellschaft gebildet. Auf Grund dieser Bildung der
Einheitsgesellschaft werden der MM Geschäftsführungs GmbH keine Aktien
gemäß § 22 WpHG mehr zugerechnet. Die Stimmrechtsmitteilung der MM
Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG vom 15.06.2012 hat weiterhin Gültigkeit.
27.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MS Industrie AG
Brienner Straße 7
80333 München
Deutschland
Internet: www.ms-industrie.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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MS Industrie AG
27.08.2012 11:09
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Die MM Geschäftsführungs GmbH, Hannover, Deutschland hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.08.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der MS Industrie AG, München, Deutschland am 26.01.2012 die Schwelle von
3% und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das
entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die MM Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG hat mit der MM Geschäftsführungs
GmbH eine Einheitsgesellschaft gebildet. Auf Grund dieser Bildung der
Einheitsgesellschaft werden der MM Geschäftsführungs GmbH keine Aktien
gemäß § 22 WpHG mehr zugerechnet. Die Stimmrechtsmitteilung der MM
Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG vom 15.06.2012 hat weiterhin Gültigkeit.
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