Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Rheinmetall AG
10.07.2014 11:51
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Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
M&G Group Limited, London, Great Britain, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 4. Juli
2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,034 %
(1.201.313 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,034 % (1.201.313 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Rheinmetall AG
Der Vorstand
Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
M&G Investment Management Limited, London, Great Britain, hat uns nach § 21
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft
am 4. Juli 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag
3,034 % (1.201.313 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,034 % (1.201.313 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
6 zuzurechnen.
Rheinmetall AG
Der Vorstand
Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
Prudential plc, London, Great Britain, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 4. Juli
2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,062 %
(1.212.606 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,062 % (1.212.606 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Rheinmetall AG
Der Vorstand
Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
M&G Limited, London, Great Britain, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 4. Juli
2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,034 %
(1.201.313 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,034 % (1.201.313 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Rheinmetall AG
Der Vorstand
10.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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