RWE AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RWE AG
13.12.2011 15:25
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 12. Dezember
2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie die Meldegrenze von 10%
der Stimmrechte der RWE AG am 7. Dezember 2011 überschritten hat. Im
Nachgang zu dieser Mitteilung hat uns die Deutsche Bank gemäß § 27a Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass:
1. der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% führende Erwerb von
Stimmrechten der RWE Aktiengesellschaft nicht der Umsetzung strategischer
Ziele und nicht zur Erzielung von Handelsgewinnen dient, sondern die
Überschreitung ausschließlich aus der technischen Abwicklung der
Kapitalerhöhung der RWE Aktiengesellschaft resultiert,
2. sie nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte der RWE Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise
zu erlangen, ausgenommen im Falle von Handelsgeschäften im Rahmen der
üblichen Geschäftstätigkeit,
3. sie nicht anstrebt, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder
eines anderen Verwaltungs-, Leitungs oder Aufsichtsorgans der RWE
Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen,
4. sie keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RWE
Aktiengesellschaft anstrebt, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik,
5. der Erwerb der Stimmrechte unter Einsatz eigener Mittel erfolgte.
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
13.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RWE AG
Opernplatz 1
45128 Essen
Deutschland
Internet: www.rwe.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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RWE AG
13.12.2011 15:25
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 12. Dezember
2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie die Meldegrenze von 10%
der Stimmrechte der RWE AG am 7. Dezember 2011 überschritten hat. Im
Nachgang zu dieser Mitteilung hat uns die Deutsche Bank gemäß § 27a Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass:
1. der zur Überschreitung der Meldegrenze von 10% führende Erwerb von
Stimmrechten der RWE Aktiengesellschaft nicht der Umsetzung strategischer
Ziele und nicht zur Erzielung von Handelsgewinnen dient, sondern die
Überschreitung ausschließlich aus der technischen Abwicklung der
Kapitalerhöhung der RWE Aktiengesellschaft resultiert,
2. sie nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte der RWE Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise
zu erlangen, ausgenommen im Falle von Handelsgeschäften im Rahmen der
üblichen Geschäftstätigkeit,
3. sie nicht anstrebt, auf die Besetzung von Vorstand, Aufsichtsrat oder
eines anderen Verwaltungs-, Leitungs oder Aufsichtsorgans der RWE
Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen,
4. sie keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RWE
Aktiengesellschaft anstrebt, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik,
5. der Erwerb der Stimmrechte unter Einsatz eigener Mittel erfolgte.
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