VK Mühlen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
VK Mühlen AG
14.02.2012 11:05
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Von der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, haben wir am 14.
Februar 2012 folgende Mitteilung nach § 27 a WpHG erhalten:
Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach § 21 WpHG vom 01.02.2012 und
teilen ergänzend nach § 27 a WpHG folgendes mit:
1. Wir haben am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung bei der VK Mühlen AG,
Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, teilgenommen und dadurch unseren
Aktienbesitz von 171.681 um 38.151 auf nunmehr 209.832 erhöht.
Damit wurde der Schwellenwert von 10 % gemäß § 21 WpHG überschritten und
ein Stimmrechtsanteil von 10,01 % am Gesamtkapital der VK Mühlen AG
(2.096.223 Aktien) erreicht.
2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von
10 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das
Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote
bezweckt. Damit soll das bisherige Stimmengewicht beibehalten werden.
Diese Investition dient darüber hinaus nicht der Umsetzung besonderer
strategischer Ziele oder lediglich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Beteiligung korrespondiert mit der bereits aufgrund der originären
Geschäftstätigkeit beider Unternehmen (Landhandelsaktivitäten, insbesondere
Getreideerfassung- und Vermarktung, bei der BayWa AG einerseits,
Verarbeitung von Getreideprodukten und Herstellung von Mühlenerzeugnissen
bei der VK Mühlen AG andererseits) bestehenden Geschäftsbeziehung.
3. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere
Stimmrechte zu erwerben.
4. Herr Klaus Josef Lutz als Vorstandsvorsitzender der BayWa
Aktiengesellschaft ist bereits Vorsitzender des Aufsichtsrats der VK Mühlen
AG. Weitere Einflussnahmen werden nicht angestrebt.
5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird
ebenso wenig angestrebt.
6. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel sind
Eigenmittel.
14.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VK Mühlen AG
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
Deutschland
Internet: www.vkmuehlen.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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VK Mühlen AG
14.02.2012 11:05
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Von der BayWa Aktiengesellschaft, München, Deutschland, haben wir am 14.
Februar 2012 folgende Mitteilung nach § 27 a WpHG erhalten:
Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach § 21 WpHG vom 01.02.2012 und
teilen ergänzend nach § 27 a WpHG folgendes mit:
1. Wir haben am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung bei der VK Mühlen AG,
Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, teilgenommen und dadurch unseren
Aktienbesitz von 171.681 um 38.151 auf nunmehr 209.832 erhöht.
Damit wurde der Schwellenwert von 10 % gemäß § 21 WpHG überschritten und
ein Stimmrechtsanteil von 10,01 % am Gesamtkapital der VK Mühlen AG
(2.096.223 Aktien) erreicht.
2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von
10 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das
Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote
bezweckt. Damit soll das bisherige Stimmengewicht beibehalten werden.
Diese Investition dient darüber hinaus nicht der Umsetzung besonderer
strategischer Ziele oder lediglich der Erzielung von Handelsgewinnen.
Die Beteiligung korrespondiert mit der bereits aufgrund der originären
Geschäftstätigkeit beider Unternehmen (Landhandelsaktivitäten, insbesondere
Getreideerfassung- und Vermarktung, bei der BayWa AG einerseits,
Verarbeitung von Getreideprodukten und Herstellung von Mühlenerzeugnissen
bei der VK Mühlen AG andererseits) bestehenden Geschäftsbeziehung.
3. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere
Stimmrechte zu erwerben.
4. Herr Klaus Josef Lutz als Vorstandsvorsitzender der BayWa
Aktiengesellschaft ist bereits Vorsitzender des Aufsichtsrats der VK Mühlen
AG. Weitere Einflussnahmen werden nicht angestrebt.
5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird
ebenso wenig angestrebt.
6. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel sind
Eigenmittel.
14.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
Deutschland
Internet: www.vkmuehlen.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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