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DGAP-Stimmrechte: VK Mühlen AG (deutsch)

Veröffentlicht am 23.02.2012, 14:51
VK Mühlen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VK Mühlen AG

23.02.2012 14:51

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Von der LLI EUROMILLS GmbH, Wien, Österreich, haben wir am 23. Februar 2012

folgende Mitteilung nach § 27a WpHG erhalten:

Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung vom 31.01.2012 und teilen ergänzend

nach § 27a WpHG folgendes mit:

1. Wir haben am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung bei der VK Mühlen

Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107 Hamburg, teilgenommen und

dadurch unseren Aktienbesitz von 874.897 Stück auf 1.141.603 Stück erhöht.

Damit wurde der Schwellwert von 50 % an Stimmrechten gemäß § 21 WpHG

überschritten und ein Stimmrechtsanteil von 54,46 % erreicht.

2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von

50 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das

Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote

bezweckt.

3. Diese Investition dient der Umsetzung der auch bisher verfolgten

strategischen Ziele als Mehrheitsaktionär.

4. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte zu erwerben.

5. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienbesitzes wird

nicht angestrebt.

6. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird

ebenso wenig angestrebt.

7. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel wurden durch

Fremdmittel aufgebracht.



Von der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien,

Österreich, haben wir am 23. Februar 2012 folgende Mitteilung nach § 27a

WpHG erhalten:

Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach §§ 21 und 22 WpHG vom

31.01.2012 und teilen ergänzend nach § 27a WpHG folgendes mit:

1. Die LLI EUROMILLS GmbH, deren Stimmrechte an Ihrer Gesellschaft uns

gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind, hat am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung

bei der VK Mühlen Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107

Hamburg, teilgenommen und dadurch deren Aktienbesitz von 874.897 Stück auf

1.141.603 Stück erhöht.

Damit wurde der Schwellwert von 50 % an Stimmrechten gemäß § 21 WpHG

überschritten und ein Stimmrechtsanteil von 54,46 % erreicht.

2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von

50 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das

Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote

bezweckt.

3. Diese Investition dient der Umsetzung der auch bisher verfolgten

strategischen Ziele als Mehrheitsaktionär.

4. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte zu erwerben.

5. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienbesitzes wird

nicht angestrebt.

6. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird

ebenso wenig angestrebt.

7. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel wurden durch

Fremdmittel aufgebracht.



Von der 'LAREDO' Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, haben wir am 23.

Februar 2012 folgende Mitteilung nach § 27a WpHG erhalten:

Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach §§ 21 und 22 WpHG vom

31.01.2012 und teilen ergänzend nach § 27a WpHG folgendes mit:

1. Die LLI EUROMILLS GmbH, deren Stimmrechte an Ihrer Gesellschaft uns

gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind, hat am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung

bei der VK Mühlen Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107

Hamburg, teilgenommen und dadurch deren Aktienbesitz von 874.897 Stück auf

1.141.603 Stück erhöht.

Damit wurde der Schwellwert von 50 % an Stimmrechten gemäß § 21 WpHG

überschritten und ein Stimmrechtsanteil von 54,46 % erreicht.

2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von

50 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das

Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote

bezweckt.

3. Diese Investition dient der Umsetzung der auch bisher verfolgten

strategischen Ziele als Mehrheitsaktionär.

4. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte zu erwerben.

5. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienbesitzes wird

nicht angestrebt.

6. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird

ebenso wenig angestrebt.

7. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel wurden durch

Fremdmittel aufgebracht.

Von der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte

Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, Österreich, haben wir am 23.

Februar 2012 folgende Mitteilung nach § 27a WpHG erhalten:

Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung nach §§ 21 und 22 WpHG vom

31.01.2012 und teilen ergänzend nach § 27a WpHG folgendes mit:

1. Die LLI EUROMILLS GmbH, deren Stimmrechte an Ihrer Gesellschaft uns

gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind, hat am 27.01.2012 an der Kapitalerhöhung

bei der VK Mühlen Aktiengesellschaft, Haulander Hauptdeich 2, 21107

Hamburg, teilgenommen und dadurch deren Aktienbesitz von 874.897 Stück auf

1.141.603 Stück erhöht.

Damit wurde der Schwellwert von 50 % an Stimmrechten gemäß § 21 WpHG

überschritten und ein Stimmrechtsanteil von 54,46 % erreicht.

2. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, die zur Überschreitung der Schwelle von

50 % der Stimmrechte aus Aktien an Ihrem Unternehmen geführt hat, wird das

Erreichen der bereits vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Stimmrechtsquote

bezweckt.

3. Diese Investition dient der Umsetzung der auch bisher verfolgten

strategischen Ziele als Mehrheitsaktionär.

4. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte zu erwerben.

5. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Aktienbesitzes wird

nicht angestrebt.

6. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft wird

ebenso wenig angestrebt.

7. Die für den Erwerb der Stimmrechte erforderlichen Mittel wurden durch

Fremdmittel aufgebracht.

23.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VK Mühlen AG

Haulander Hauptdeich 2

21107 Hamburg

Deutschland

Internet: www.vkmuehlen.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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