😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-WpÜG: Befreiung; DE0007074007

Veröffentlicht am 05.09.2012, 15:00
Aktualisiert 05.09.2012, 15:04
Zielgesellschaft: KWS SAAT AG; Bieter: Bodo und Matthias Sohnemann

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung

zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines

Pflichtangebots für Aktien der

KWS SAAT AG, Einbeck (ISIN 0007074007)

Mit Bescheiden vom 28.08.2012 hat die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht auf entsprechende Anträge

1. Herrn Bodo Sohnemann, Langen, und

2. Herrn Matthias Sohnemann, Langenhagen,

(nachfolgend 'Antragsteller')

gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von der Verpflichtung befreit, nach § 35 Abs. 1 Satz

1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die KWS SAAT AG, Einbeck, zu

veröffentlichen und gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG innerhalb von vier Wochen

nach der Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die vorgenannte

Gesellschaft der Bundesanstalt eine Angebotsunterlage zu übermitteln und

nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.

Die Befreiungen stehen jeweils unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den

Fall, dass sich die bisherige Abstimmung zwischen den Antragstellern und

den ihnen verbundenen Aktionären im Hinblick auf ihr Stimmverhalten in der

Zielgesellschaft wesentlich ändert und zugleich der Rechtsgrund ihrer

jeweiligen Kontrollerlangung nicht mehr in einer Aktienschenkung i.S.d. § 9

Satz 1 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO besteht.

Die Befreiungen ergehen jeweils unter den Auflagen, dass die Antragsteller

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Abschluss des

Vertrags über die Aktienschenkung an die Antragsteller sowie die

Poolbeitrittsvereinbarung zum entsprechenden Pool, welche durch die

Aktienschenkung erforderlich wird, durch Zusendung entsprechender Kopien

nachweisen, ferner dass die Antragsteller jeden/s Umstand, Ereignis oder

Verhalten, das einen Widerruf der Befreiung rechtfertigen könnte,

unverzüglich der Bundesanstalt mitteilen.

Nachfolgend werden die wesentlichen Gründe der Befreiungsbescheide

zusammengefasst:

Den von den Antragstellern jeweils gestellten Anträgen wurde gemäß § 37

Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO

und § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG stattgegeben. Die Antragsteller werden zwar

infolge einer Schenkung von jeweils 21.680 Stück Aktien der KWS SAAT AG

(jeweils rd. 0,3285 % der Stimmrechte und des Grundkapitals) durch den

Beitritt zum Stimmrechtspool mit anderen Aktionären gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG

formal Kontrolle über die Zielgesellschaft im Sinne von §§ 35, 29 Abs. 2

WpÜG erlangen.

Es ist aber zum Einen nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten

ausgeschlossen, dass die Antragsteller in tatsächlicher Hinsicht die

Kontrolle über die KWS SAAT AG ausüben können. Zum Anderen rechtfertigt die

beabsichtigte Aktienschenkung im Sinne des § 9 Satz 1 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO

die Befreiung von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 WpÜG.

Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Interessen außenstehender

Aktionäre der Zielgesellschaft.

Der Widerrufsvorbehalt ist erforderlich um sicherzustellen, dass die

Befreiungen jeweils nur solange Geltung haben, wie die Antragsteller

entweder keinen Einfluss auf die Entscheidungen über die Ausübung der

gebündelten Stimmrechte nehmen können oder die Aktienschenkung Rechtsgrund

der Kontrollerlangung ist. Die Auflagen sind zur Überwachung der

Widerrufsvorbehalte sowie zur Überprüfung erforderlich, ob Aktienschenkung

und Poolbeitritt inhaltlich den der Bundesanstalt übersandten Entwürfen

entsprechen.

September 2012

Ende der WpÜG-Meldung

05.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Berlin, Hannover;

Freiverkehr Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.