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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE000A1H8MU2

Veröffentlicht am 22.03.2013, 18:00
Zielgesellschaft: Adler Modemärkte AG; Bieter: Blitz 13-310 GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Ergänzung zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29,

34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH)

Industriestraße 42

59192 Bergkamen

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 203183

Zielgesellschaft:

Adler Modemärkte AG

Industriestraße Ost 1-7

63808 Haibach

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB

11581

ISIN: DE000A1H8MU2 (WKN A1H8MU)

Die Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH) (die 'Bieterin') hat am

20. März 2013 gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes ('WpÜG') ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären

der Adler Modemärkte AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien

der Adler Modemärkte AG (die 'Adler-Aktien') gegen Zahlung einer

Geldleistung in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Es wird hierzu ergänzt, dass nicht nur der gewichtete durchschnittliche

inländische Börsenkurs der Adler-Aktie während der letzten drei Monate vor

der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots der

gesetzlich maßgebliche Mindestpreis ist, sondern auch Vorerwerbe gemäß § 31

WpÜG i.V.m. § 4 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung

von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots.

Der gemäß dem mit dem derzeitigen Großaktionär abgeschlossenen Kaufvertrag

zu zahlende Kaufpreis von EUR 5,75 je Adler-Aktie stellt dabei den höchsten

Vorerwerbspreis dar.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Adler Modemärkte AG.

Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Investoren und Inhabern von Aktien der Adler Modemärkte AG wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit

dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Bergkamen, den 22. März 2013

Blitz 13-310 GmbH (zukünftig S&E Kapital GmbH)

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

Ende der WpÜG-Meldung

22.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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