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DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE000A0EPU98

Veröffentlicht am 02.12.2011, 18:00
Aktualisiert 02.12.2011, 18:04
Zielgesellschaft: Leica Camera AG; Bieter: BCP Lisa Germany GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m.

§ 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

von

BCP Lisa Germany GmbH und weiteren kontrollierenden Unternehmen

Kontrollerwerber:

BCP Lisa Germany GmbH

Schwarzburgstraße 71

60318 Frankfurt am Main

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

92158

Zielgesellschaft:

Leica Camera AG

Oskar-Barnack-Straße 11

35606 Solms

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 966

ISIN: DE000A0EPU98

WKN: A0EPU98 (Inhaberaktien)

Die BCP Lisa Germany GmbH (der 'Kontrollerwerber') hat am 2. Dezember 2011

45 % der Geschäftsanteile und Stimmrechte an der Lisa Germany Holding GmbH,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 6247, mit

Sitz in Wetzlar, erworben und eine Gesellschaftervereinbarung mit der

bisherigen Alleingesellschafterin der Lisa Germany Holding GmbH, der ACM

Projektentwicklung GmbH, geschlossen. Die Lisa Germany Holding GmbH hält

16.096.478 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Leica Camera AG mit

einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN:

DE000A0EPU98) (die 'Leica Aktien), die einem Stimmrechtsanteil in Höhe von

rund 97,56 % der Stimmrechte an der Leica Camera AG entsprechen.

Seither beträgt der dem Kontrollerwerber zugerechnete Stimmrechtsanteil an

der Leica Camera AG rund 97,56 %, der dem Kontrollerwerber gemäß § 30 Abs.

1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG von der Lisa Germany Holding GmbH zugerechnet wird. Der

Kontrollerwerber hat damit am 2. Dezember die Kontrolle gemäß §§ 29 Abs. 2,

30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 WpÜG über die Leica Camera AG

erlangt.

Mit dem vorgenannten Kontrollerwerb haben am 2. Dezember 2011 ebenfalls

(i) BCP Lisa Luxembourg S.à r.l., Luxemburg,

(ii) BCP Lisa Cayman Ltd., George Town, Grand Cayman, Cayman-Inseln,

(iii) Blackstone Capital Partners (Cayman II) VI L.P., George Town, Grand

Cayman, Cayman-Inseln,

(iv) Blackstone Management Associates (Cayman) VI L.P., George Town, Grand

Cayman, Cayman-Inseln,

(v) BCP VI GP L.L.C., Wilmington, Delaware, USA,

(vi) Blackstone Holdings III L.P., Montréal, Québec, Canada,

(vii) Blackstone Holdings III GP L.P., Wilmington, Delaware, USA,

(viii) Blackstone Holdings III GP Management L.L.C., Wilmington, Delaware,

USA,

(ix) The Blackstone Group L.P., Wilmington, Delaware, USA,

(x) Blackstone Group Management L.L.C., Wilmington, Delaware, USA,

(xi) Herr Stephen A. Schwarzman, USA,

(zusammen die 'Weiteren Kontrollierenden Personen'),

in Folge einer Zurechnung sämtlicher der BCP Lisa Germany GmbH

zuzurechnenden Stimmrechte an der Leica Camera AG nach § 30 Abs. 1 Satz 1

Nr. 1 WpÜG die Kontrolle über die Leica Camera AG gemäß §§ 29 Abs. 2, 30

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 WpÜG erlangt. Diese Veröffentlichung erfolgt

daher auch zugleich im Namen der vorgenannten Weiteren Kontrollierenden

Personen.

Die BCP Lisa Germany GmbH wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der

Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden

Aktionäre der Leica Camera AG veröffentlichen. Das Pflichtangebot wird im

Wege eines Barangebots erfolgen. Die BCP Lisa Germany GmbH beabsichtigt,

den Aktionären der Leica Camera AG vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen

der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Leica Aktien zu

einem Preis je Leica Aktie in Höhe mindestens des gesetzlichen

Mindestpreises zu kaufen.

Das Pflichtangebot ergeht im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage

mitzuteilenden Bestimmungen.

BCP Lisa Germany GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch

die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren

Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes

Pflichtangebot für die Aktien der Leica Camera AG veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und

weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet

unter

http://www.BCP-Lisa.de

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Leica Aktien dar.

Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende

Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage

mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Leica Aktien wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit

dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt

gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Frankfurt am Main, den 2. Dezember 2011

BCP Lisa Germany GmbH

Ende der WpÜG-Meldung

02.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in

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