Zielgesellschaft: Leica Camera AG; Bieter: BCP Lisa Germany GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m.
§ 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
von
BCP Lisa Germany GmbH und weiteren kontrollierenden Unternehmen
Kontrollerwerber:
BCP Lisa Germany GmbH
Schwarzburgstraße 71
60318 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
92158
Zielgesellschaft:
Leica Camera AG
Oskar-Barnack-Straße 11
35606 Solms
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 966
ISIN: DE000A0EPU98
WKN: A0EPU98 (Inhaberaktien)
Die BCP Lisa Germany GmbH (der 'Kontrollerwerber') hat am 2. Dezember 2011
45 % der Geschäftsanteile und Stimmrechte an der Lisa Germany Holding GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 6247, mit
Sitz in Wetzlar, erworben und eine Gesellschaftervereinbarung mit der
bisherigen Alleingesellschafterin der Lisa Germany Holding GmbH, der ACM
Projektentwicklung GmbH, geschlossen. Die Lisa Germany Holding GmbH hält
16.096.478 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Leica Camera AG mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN:
DE000A0EPU98) (die 'Leica Aktien), die einem Stimmrechtsanteil in Höhe von
rund 97,56 % der Stimmrechte an der Leica Camera AG entsprechen.
Seither beträgt der dem Kontrollerwerber zugerechnete Stimmrechtsanteil an
der Leica Camera AG rund 97,56 %, der dem Kontrollerwerber gemäß § 30 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG von der Lisa Germany Holding GmbH zugerechnet wird. Der
Kontrollerwerber hat damit am 2. Dezember die Kontrolle gemäß §§ 29 Abs. 2,
30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 WpÜG über die Leica Camera AG
erlangt.
Mit dem vorgenannten Kontrollerwerb haben am 2. Dezember 2011 ebenfalls
(i) BCP Lisa Luxembourg S.à r.l., Luxemburg,
(ii) BCP Lisa Cayman Ltd., George Town, Grand Cayman, Cayman-Inseln,
(iii) Blackstone Capital Partners (Cayman II) VI L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman-Inseln,
(iv) Blackstone Management Associates (Cayman) VI L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman-Inseln,
(v) BCP VI GP L.L.C., Wilmington, Delaware, USA,
(vi) Blackstone Holdings III L.P., Montréal, Québec, Canada,
(vii) Blackstone Holdings III GP L.P., Wilmington, Delaware, USA,
(viii) Blackstone Holdings III GP Management L.L.C., Wilmington, Delaware,
USA,
(ix) The Blackstone Group L.P., Wilmington, Delaware, USA,
(x) Blackstone Group Management L.L.C., Wilmington, Delaware, USA,
(xi) Herr Stephen A. Schwarzman, USA,
(zusammen die 'Weiteren Kontrollierenden Personen'),
in Folge einer Zurechnung sämtlicher der BCP Lisa Germany GmbH
zuzurechnenden Stimmrechte an der Leica Camera AG nach § 30 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpÜG die Kontrolle über die Leica Camera AG gemäß §§ 29 Abs. 2, 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 WpÜG erlangt. Diese Veröffentlichung erfolgt
daher auch zugleich im Namen der vorgenannten Weiteren Kontrollierenden
Personen.
Die BCP Lisa Germany GmbH wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden
Aktionäre der Leica Camera AG veröffentlichen. Das Pflichtangebot wird im
Wege eines Barangebots erfolgen. Die BCP Lisa Germany GmbH beabsichtigt,
den Aktionären der Leica Camera AG vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen
der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Leica Aktien zu
einem Preis je Leica Aktie in Höhe mindestens des gesetzlichen
Mindestpreises zu kaufen.
Das Pflichtangebot ergeht im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
mitzuteilenden Bestimmungen.
BCP Lisa Germany GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch
die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren
Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Leica Camera AG veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter
http://www.BCP-Lisa.de
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Leica Aktien dar.
Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Leica Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Frankfurt am Main, den 2. Dezember 2011
BCP Lisa Germany GmbH
Ende der WpÜG-Meldung
02.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
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§ 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
von
BCP Lisa Germany GmbH und weiteren kontrollierenden Unternehmen
Kontrollerwerber:
BCP Lisa Germany GmbH
Schwarzburgstraße 71
60318 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
92158
Zielgesellschaft:
Leica Camera AG
Oskar-Barnack-Straße 11
35606 Solms
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 966
ISIN: DE000A0EPU98
WKN: A0EPU98 (Inhaberaktien)
Die BCP Lisa Germany GmbH (der 'Kontrollerwerber') hat am 2. Dezember 2011
45 % der Geschäftsanteile und Stimmrechte an der Lisa Germany Holding GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 6247, mit
Sitz in Wetzlar, erworben und eine Gesellschaftervereinbarung mit der
bisherigen Alleingesellschafterin der Lisa Germany Holding GmbH, der ACM
Projektentwicklung GmbH, geschlossen. Die Lisa Germany Holding GmbH hält
16.096.478 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Leica Camera AG mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN:
DE000A0EPU98) (die 'Leica Aktien), die einem Stimmrechtsanteil in Höhe von
rund 97,56 % der Stimmrechte an der Leica Camera AG entsprechen.
Seither beträgt der dem Kontrollerwerber zugerechnete Stimmrechtsanteil an
der Leica Camera AG rund 97,56 %, der dem Kontrollerwerber gemäß § 30 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG von der Lisa Germany Holding GmbH zugerechnet wird. Der
Kontrollerwerber hat damit am 2. Dezember die Kontrolle gemäß §§ 29 Abs. 2,
30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 WpÜG über die Leica Camera AG
erlangt.
Mit dem vorgenannten Kontrollerwerb haben am 2. Dezember 2011 ebenfalls
(i) BCP Lisa Luxembourg S.à r.l., Luxemburg,
(ii) BCP Lisa Cayman Ltd., George Town, Grand Cayman, Cayman-Inseln,
(iii) Blackstone Capital Partners (Cayman II) VI L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman-Inseln,
(iv) Blackstone Management Associates (Cayman) VI L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman-Inseln,
(v) BCP VI GP L.L.C., Wilmington, Delaware, USA,
(vi) Blackstone Holdings III L.P., Montréal, Québec, Canada,
(vii) Blackstone Holdings III GP L.P., Wilmington, Delaware, USA,
(viii) Blackstone Holdings III GP Management L.L.C., Wilmington, Delaware,
USA,
(ix) The Blackstone Group L.P., Wilmington, Delaware, USA,
(x) Blackstone Group Management L.L.C., Wilmington, Delaware, USA,
(xi) Herr Stephen A. Schwarzman, USA,
(zusammen die 'Weiteren Kontrollierenden Personen'),
in Folge einer Zurechnung sämtlicher der BCP Lisa Germany GmbH
zuzurechnenden Stimmrechte an der Leica Camera AG nach § 30 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 WpÜG die Kontrolle über die Leica Camera AG gemäß §§ 29 Abs. 2, 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 WpÜG erlangt. Diese Veröffentlichung erfolgt
daher auch zugleich im Namen der vorgenannten Weiteren Kontrollierenden
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Die BCP Lisa Germany GmbH wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
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Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden
Aktionäre der Leica Camera AG veröffentlichen. Das Pflichtangebot wird im
Wege eines Barangebots erfolgen. Die BCP Lisa Germany GmbH beabsichtigt,
den Aktionären der Leica Camera AG vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen
der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Leica Aktien zu
einem Preis je Leica Aktie in Höhe mindestens des gesetzlichen
Mindestpreises zu kaufen.
Das Pflichtangebot ergeht im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
mitzuteilenden Bestimmungen.
BCP Lisa Germany GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch
die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren
Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Leica Camera AG veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter
http://www.BCP-Lisa.de
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Leica Aktien dar.
Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Leica Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Frankfurt am Main, den 2. Dezember 2011
BCP Lisa Germany GmbH
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