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Die Berechtigungsfrage und die Datenschutz Grundverordnung

Veröffentlicht am 04.06.2018, 21:05
Aktualisiert 04.06.2018, 21:21
© Reuters.  Die Berechtigungsfrage und die Datenschutz Grundverordnung
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Die neue Datenschutz-Verordnung, die am 25.5.2018 vollständig in Kraft getreten ist, hat weitaus mehr Folgen wie es bisher den Anschein gemacht hat. Denn es schützt nicht nur die Daten des einfachen Internetnutzers, sondern sie greift stark in das Internet-Geschehen an sich ein. Darunter kann man verstehen, dass der gewohnte Internethandel oder auch das ganz normale Internet Surfen erheblich eingeschränkt wird. Zum einen wird man durch die ständige Anfrage nach Berechtigungen in Popup Fenstern oder per Email auf eine nervliche Geduldsprobe gestellt.

Zudem wird der Posteingang von Mails bis zum Rand zugestopft. Auch schürt die Verordnung bei den einzelnen Internetseiten-Betreibern die Angst etwas falsch gemacht zu haben, wodurch nach und nach immer mehr vorher sehr gut besuchte Seiten den Dienst offline stellen, um die extrem hohen Strafen vorsorglich zu umgehen. Aber nicht nur Online Shops, sondern auch viele Foren und sogar Blogger auf Instagram, Facebook (NASDAQ:FB) und sogar ihreneigenen Seiten werden immer weiter aus dem Netz genommen um sich vor den Strafen zu schützen. Das Ganze setzt sich aber auch im Allgemeinen auch bei nicht Internet abhängigen Firmen weiter fort.

Ein einfacher Arztbesuch als Neupatient wird zur Geduldsprobe, da jeder Erstbesucher erst einmal seit der neuen Verordnung mit den Geschäftsbedingungen und Richtlinien vertraut gemacht werden muss und diese auch akzeptieren muss. Dadurch wird eine längere Wartezeit regelrecht provoziert, was nicht gerade jedem gefallen wird, der mit Schmerzen in der eh schon langen Warteschlange vor den meist überlaufenen Arztpraxen steht. Zudem haben chronisch Kranke Personen meist eh schon eine etwas längere Krankenakte bei mehr als nur einem Arzt und Spezialisten. Damit die neue Hausarztpraxis alle benötigten Befunde und Belege erhalten kann, muss ein Patient natürlich einer Einholung zustimmen.

Und aufgrund der neuen Verordnung kann dies durch mehr Bürokratie untermauert sein. Für jeden einzelnen Arzt muss in den meisten Fällen ein gesondertes Schriftstück unterschrieben werden und auch das Verarbeiten der personenbezogenen Daten wird in Praxen genau überwacht. Wer sich noch im Medizinstudium befindet und bei einem niedergelassenen Arzt Praxisluft schnuppern möchte, der wird demnächst mit noch strengeren und mehr Papierkram während der Arbeit konfrontiert.

Das ist aber nur die Spitze des Eisberge. Denn von nun an muss jedes Geschäft, in dem man etwas einkauft oder in dem etwas vorbestellt wird erst einmal ein langes Gespräch führen und mit Schriftstücken belegen. Ansonsten sind schnell hohe Strafen fällig und die Unternehmen laufen Gefahr, gegen die DSGVO zu verstoßen.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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