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Die DSGVO nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Veröffentlicht am 04.06.2018, 18:21
Aktualisiert 04.06.2018, 18:41
© Reuters.  Die DSGVO nicht auf die leichte Schulter nehmen!
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Besonders die kürzlich wirksame DSGVO macht vielen Einzelunternehmern und Firmen große Sorgen. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt zwar schon seit knapp zwei Jahren. Nichtsdestotrotz ist sie ab Mai 2018 nun für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Die Daten von den Verbrauchern und Endkunden sollen zukünftig besser geschützt werden. Gerade die Datenschutzskandale in der vergangenen Zeit von Facebook (NASDAQ:FB) und Co. haben diese Verordnung ins Rollen gebracht. Problematisch wird diese Grundverordnung natürlich für all diejenigen, die sich nicht ausreichend und rechtzeitig mit den Pflichten und Strafen auseinandersetzen.

Zum Teil können bei einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hohe finanzielle Strafen oder sogar Freiheitsstrafen drohen. Das der Staat es mit der Einhaltung seiner Gesetze genau nimmt, kann man auch an anderen Beispiele erkennen. Besonders der Steuerskandal und die Sanktionen bei Steuerhinterziehungen haben dem ehemaligen FC Bayern München Präsidenten Uli Hoeneß so ziemlich übel mit gespielt. Mit einem Bein im Gefängnis zu stehen und seine Familie, Kinder und Freunde nicht mehr zu sehen ?nur? weil man die aktuellen Verordnungen ignoriert und einfach nicht beachtet hat? Ja das ist durchaus realistisch und kann sich in den nächsten Jahren noch häufiger darstellen, als wir es uns jetzt vielleicht noch vorstellen könnten.

Es reicht schon wenn ein Knopf falsch gedrückt wurde, man das Zimmer mit angeschaltetem Rechner und einem offenen Zugriff der internen Daten für Dritte zulässt oder einfach nur abwartet und nichts macht. – Es reichen schon vermeintliche Kleinigkeiten aus um in den finanziellen Ruin oder hinter schwedische Gardinen zu kommen. Aber nicht nur Unternehmen sind von der DSGVO betroffen. Auch Privatpersonen können mit ihren unüberlegten Handlungen mit hohen Geldstrafen belangt werden. Macht man zum Beispiel im Urlaub auf Mallorca ein Selfie mit anderen Personen im Hintergrund darauf und postet dieses bei den sozialen Netzwerken, so können schlimmere Folgen drohen, als man denkt.

Denn selbst wenn man die Personen im Hintergrund im Gesicht unkenntlich macht, so können Freunde und Nachbarn diese trotzdem erkennen und dies melden. Und schon ist der Anfang vom Ende gemacht. Denn wer achtet schon bei seinem Urlaub darauf, ob andere Personen im Hintergrund herum laufen? Viel lieber wollen die Menschen alles in ihrem Leben auf den sozialen Netzwerken teilen und kaum einen kümmert es, ob eine schriftliche Genehmigung der Bilder und Daten im Vorfeld von den Betroffenen eingeholt wurden.

Wer die hohen Strafen nicht zahlen kann, der kann sich im Grunde schon über einen Gerichtsvollzieher und eine Privatinsolvenz freuen. Dies wird natürlich im Einzelfall bestimmt und angepasst aber wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die am 25. Mai 2018 gültige DSGVO sollte man dementsprechend nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich über die Folgen und Konsequenzen seines Handelns im Vorfeld schon ernste Gedanken machen. Denn ansonsten kann es in vielen Fällen oftmals schon mehr als zu spät sein.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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