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Die Fotografie von Minderjährigen und die DSGVO

Veröffentlicht am 04.06.2018, 18:23
Aktualisiert 04.06.2018, 18:41
© Reuters.  Die Fotografie von Minderjährigen und die DSGVO

Bei der DSGVO haben zudem auch Privatpersonen in einigen Bereichen das Nachsehen. Nicht nur Unternehmen sind von den zahlreichen Sanktionen und Strafen der Datenschutz-Verordnung betroffen. Auch als private Person und nicht Gewerbetreibender kann die Verordnung bei so manchen Situationen für Aufregung und Missverständnis sorgen. Wenn wir uns hier zum Beispiel einmal ein normales Handeln unserer heutigen und Modernen Welt anschauen, so können wir schon einen Schwachpunkt feststellen: Das Selfie-Machen und Fotografieren an sich – Zu jeder Zeit und an jedem Ort.

Die Fotografie hat so einige Tücken und kann durch dieses Beispiel und den nachfolgenden Zeilen ganz gut verdeutlicht werden: Es kann doch eigentlich alles so schön sein: Man geht mit seinem Kind am Strand entlang, kauft ihm ein leckeres Eis und genießt die Sonne. Der Wind weht leicht, die Vögel zwitschern und das Wetter lädt zum Erkunden und vielen spannenden Touren mit den eigenen Kids ein. Um sich aber auch einmal eine Verschnaufpause zu gönnen, setzt man sich bei der nächsten Gelegenheit einfach in ein ansprechendes Cafes auf einen Platz der Dachterrasse. Plötzlich setzt sich ein Schmetterling auf die Schulter des Nachwuchses und man zückt schnell das Handy um dieses einmalige Ereignis für immer festhalten zu können.

Die entlang schlendernden Personen im Hintergrund werden nicht beachtet und das Bild landet auf den sozialen Netzwerken. Ein paar Stunden später geht es zu einem Spielplatz mit vielen anderen kleineren Kindern in dem Alter des eigenen Nachwuchses. Hektisch wurden vorher noch alle benötigten Förmchen für den Sandkasten und weitere benötigte Utensilien zusammengepackt. Plötzlich sieht man wie der eigene kleine Entdecker eine umwerfende Sandburg mit den Förmchen baut und man möchte auch dieses Ereignis für die Ewigkeit auf dem Handy festhalten. Gerade in dem Moment, wo man das Sandkasten-Bild auf den sozialen Medien postet, bemerkt man wie eine wütende Nachricht in einem Messenger auftaucht.

Die Personen im Hintergrund des ersten Bildes mit den Schmetterlingen beschweren sich und verurteilen das bloße Posten des Bildes aufs Härtste. Hohe finanzielle Strafen drohen und die eigentlichen gewünschten süßen Kommentare auf dem Bild des Nachwuchses geraten in die Vergessenheit. Ein paar Minuten später folgen dann auch Reaktionen auf das Sandkasten-Bild. Hier verstehen die Erziehungsberechtigten der anderen unabsichtlich fotografierten Kinder im Hintergrund keinen Spaß.

Und auch die DSGVO zeigt nun ihr schlimmstes Gesicht: Denn beim Veröffentlichen von Daten und Bildern von Minderjährigen ohne die vorherige und schriftliche Zustimmung ALLER vorhandenen Erziehungsberechtigten drohen hier sehr hohe und kaum tragbare finanzielle Strafen. Das Smartphone kann also die Schaufel für das eigene Grab sein und jeder sollte sich mehr als zweimal überlegen und genau die Rechte und abgelichteten Personen prüfen, ob er ein Bild online stellt oder nicht. Auch ein Unkenntlich machen bringt nichts, denn hier könnten Freunde und Bekannte die Personen dennoch wiedererkennen und die Strafen drohen trotzdem.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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