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Die Meldepflicht der Datenschutz Grundverordnung

Veröffentlicht am 04.06.2018, 20:57
Aktualisiert 04.06.2018, 21:01
© Reuters.  Die Meldepflicht der Datenschutz Grundverordnung

Generell steht die Datenschutz Grundverordnung für ein Versprechen gegenüber den EU-Bürgern. Es soll sensibler mit ihren persönlichen Daten umgegangen und ein Missbrauch vermieden werden. Die Bürger sollen in Ruhe im Internet shoppen gehen können, ohne dass sie sich um ihre Daten bei einem Online-Einkauf Sorgen machen müssten. Auch das Verlieben im Netz soll dank strengerer Datenschutz-Aspekte sicherer und anonymer werden. Wer bis jetzt geglaubt hat, dass das Internet anonym und sicher ist, der hat die Datenskandale der Internetriesen in der vergangenen Zeit nicht mitbekommen.

Die EU-Bürger waren und sind immer noch zum Teil enorm verunsichert, ob ihre Daten korrekt gespeichert und verarbeitet werden. Zu oft liest man doch in verschiedenen Zeitungen und hört in den Nachrichten davon, dass eine bestimmte Anzahl an personenbezogenen Daten einfach gespeichert und anschließend verkauft werden. Verschiedene Firmen konnten sich so in den vergangenen Jahren erhebliche und ansprechende Einnahmen sichern. Natürlich ist die Neukundenakquise durch ein Bereitstellen von den entsprechenden Kundenadressen und Kontaktmöglichkeiten ein leichtes.

Es muss nur noch eine entsprechende Werbekampagne geschaltet und ein Bedarf geweckt werden. Wird dazu noch mit den Emotionen der Kunden gespielt, so ist es mehr als nur wahrscheinlich, dass die Endkunden auf eine beworbene Dienstleistung oder Produkt zurück greifen und es kaufen. Allerdings macht die DSGVO diesem Treiben einen Riegel davor. In Zukunft sollen die EU-Bürger bei jedem Unternehmen ein Recht auf das Vergessen wenn man so will bekommen. So müssen Daten, die nicht mehr benötigt werden von dem entsprechendem Unternehmen gelöscht werden.

Der Verbraucher hat an dieser Stelle darüber hinaus auch ein Recht auf Auskunft. Man kann sich als Unternehmer also nicht davor drücken, die Datenbanken der Kunden ständig auf einen aktuellen Stand zu haben. Nicht mehr benötigte Daten müssen sofort gelöscht und die Löschung muss im Anschluss gemeldet werden. Zudem müssen Kunden von einem Unternehmen jederzeit relevante Informationen zu ihrem Kundenstatus erhalten können.

Als Beispiel wäre hier eine Bonuskarte von einem Supermarkt zu nennen. So muss der Supermarkt den Kunden auf Wunsch jederzeit mitteilen können, wie oft die Karte verwendet wurde und bei welchen Filialen sie wann und wo eingesetzt wurde. Durch diesen sogenannten Datenrucksack sollen die Nutzer mehr Transparenz und Kontrolle erfahren. Wer das als Unternehmer nicht bieten, leisten oder durchführen kann, der hat schlechte Karten und muss zukünftig mit Strafen rechnen.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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