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EANS Adhoc: ATB Austria Antriebstechnik AG (deutsch)

Veröffentlicht am 12.12.2011, 11:57
Aktualisiert 12.12.2011, 12:00
EANS-Adhoc: ATB Austria Antriebstechnik AG /

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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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12.12.2011

ATB Austria Antriebstechnik

Aktiengesellschaft

Wien, FN 80022 f

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. Dezember 2011,

um 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Privatbank der Raiffeisenlandesbank

Oberösterreich AG, 1010 Wien, Operngasse 2/6. Stock, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung der ATB Austria Antriebstechnik

Aktiengesellschaft, FN 80022 f, ein.

TAGESORDNUNG

1. Abberufung des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 22.07.2011 bestellten

Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 BDO

Salzburg Wirtschaftsprüfungs GmbH.

2. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr

2011.

3. Änderung der Satzung in den § 2, § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 1, § 6, § 8, § 10 Abs,

5 und § 16 Abs. 2.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 09. Dezember 2011 zur Einsicht der Aktionäre in

den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Wächtergasse 1,

Mezzanin TOP 12, Ansprechpartner Herr Dr. Wolfgang Pflüger, auf:

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das

Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 09.

Dezember 2011 außerdem im Internet (www.atb-motors.com) zugänglich und werden

auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ (AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit

mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können

schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser

Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in

Schriftform spätestens am 11. Dezember 2011 der Gesellschaft ausschließlich an

der Adresse 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr.

Wolfgang Pflüger, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein

Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der

Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die

antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung

Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft

nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an

die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung

verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu

jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt

Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem

Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des

Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,

wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 20. Dezember 2011 der

Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81408 oder an 1010 Wien,

Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per

E-Mail pflueger@atb-motors.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise

als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl

eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung

der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der

Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei

depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a

AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben

Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung

wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung

eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt

(mit Ausnahme der Depotnummer).

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen

Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf unter

anderem verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in

Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der

Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur

Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an

die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die

Gesellschaft, 1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12, oder per Telefax 0043

1 90250 81408 oder per E-Mail (pflueger@atb-motors.com) zu Handen von Herrn Dr.

Wolfgang Pflüger zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110

und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des

Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung

geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20.

Dezember 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag

Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am

Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft

spätestens am 27. Dezember 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten

Adressen zu gehen muss.

Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft

zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger

1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12

Per E-Mail pflueger@atb-motors.com

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die

Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: 0043 1 90250 81 408

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird festgelegt, dass die Gesellschaft

Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes, besonders

gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegennimmt, dessen

Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung

eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am

oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse

zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das

nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat

der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr

zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen

Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei

Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die

Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche

Wertpapierkennnummer;

- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 20. Dezember

2011, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache

entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch

Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb

über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer

Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat

das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der

Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er

vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer

juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen

bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten

Adressen zugehen:

Per Post ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft

zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger

1010 Wien, Wächtergasse 1, Mezzanin TOP 12

Per Telefax: 0043 1 90250 81408

Per E-Mail: pflueger@atb-motors.com

wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail

anzuschließen ist



Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf

Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.atb-motors.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so

genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,

dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §

10a Abs. 3 AktG - unter Berücksichtigung der gemäß § 262 Abs. 20 AktG zuvor

getroffenen Festlegung - sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß

für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser

Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in 11.000.000 auf Inhaber lautende

Stückaktien eingeteilt, von denen 11.000.000 Aktien in der Hauptversammlung

stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt

der Einberufung dieser Hauptversammlung 11.000.000. Zum heutigen Tag besitzt

die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die

Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.

Wien, im Dezember 2011

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Mag. Christina Klein

Tel.: +43 1 90250-240

E-Mail: klein@atb-motors.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: ATB Austria Antriebstechnik AG

Wächtergasse 1

A-1010 Wien

WWW: www.atb-motors.com

Branche: Technologie

ISIN: AT0000617832

Indizes: Standard Market Auction

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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