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EANS Adhoc: Brilliant AG (deutsch)

Veröffentlicht am 30.10.2012, 16:04
EANS-Adhoc: Brilliant AG / Anfechtung Hauptversammlungsbeschlüsse / Antrag auf

gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht § 132 AktG

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel

einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent

verantwortlich.

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30.10.2012

Dem Vorstand der Brilliant Aktiengesellschaft ist am 29.10.2012 vom Landgericht

Hannover die Klage eines Minderheitsaktionärs wegen Anfechtung von

Hauptversamm-lungsbeschlüssen vom 30.8.2012 zugestellt worden. Es soll die

Nichtigkeit des Beschlusses über die Entlastung des Vorstands festgestellt

werden. Des Weiteren wurde beim Landgericht Hannover von demselben

Minderheitsaktionär der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das

Auskunftsrecht gemäß § 132 AktG gestellt.

Gnarrenburg, 30.10.2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Christiane Dost

Tel.: 04763-89 272

Email: christiane.dost@brilliant-ag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Brilliant AG

Brilliantstrasse 1

D-27442 Gnarrenburg

Telefon: +49(0)4763 89 272

FAX: +49(0)4763 89 130

Email: christiane.dost@brilliant-ag.com

WWW: http://www.brilliant-ag.com

Branche: Elektro

ISIN: DE0005272702

Indizes:

Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/General Standard:

Frankfurt

Sprache: Deutsch

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