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EANS-News: ANDRITZ AG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

Veröffentlicht am 01.04.2014, 10:53
Aktualisiert 01.04.2014, 10:54

EANS-News: ANDRITZ AG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Unternehmen

Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 107. ordentlichen

Hauptversammlung am 21. März 2014 beschlossene

Aktienoptionsprogramm 2014 durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und

der Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 6 AktG nachstehenden Bericht:

1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms

Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt

an die Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit

wird auch der im österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)

vorgeschlagenen Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher

festgelegte Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von

Aktienindices, Kursziele oder geeignete Benchmarks, zu beziehen ist"

(Regel 28), entsprochen. Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch

auch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und

auch am erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur

Ausübung der Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK

auf mindestens drei Jahre festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am

Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die

gesamte Dauer des Programms notwendig.

In Bezug auf die Gesamtzahl der pro Geschäftsbereich zugeteilten

Optionen wurden bei diesem Programm erstmals Rentabilität und Umsatzhöhe

herangezogen, wobei Rentabilität und Umsatzhöhe zu je 50% gewichtet

wurden. Damit orientiert sich die Anzahl der Optionen je Geschäftsbereich

noch stärker am Umsatz- und Ergebnisbeitrag der jeweiligen

Geschäftsbereiche.

Aufgrund der schlechten Ergebnisentwicklung 2013 wurde als Bezugspunkt zur

Erreichung der Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie" nicht

der niedrige Gewinn je Aktie 2013 gewählt sondern der Gewinn je Aktie 2012,

der den bisherigen Höchstwert in der Unternehmensgeschichte darstellt.

Ferner wurden die notwendigen prozentuellen Steigerungen des Gewinns je

Aktie, damit die Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie"

erfüllt ist, von 15% bzw. 20% der vergangenen Optionsprogramme auf

nunmehr 20% bzw. 25% angehoben. Damit wurden die Zielvorgaben zur

Ausübung der Optionen durch das Management noch stärker an die

Erwartungen und Interessen der Aktionäre hinsichtlich der zukünftigen

Ertragsentwicklung und Wertschaffung angepasst. Die nunmehrigen

Zielvorgaben zur Ausübung der Optionen sind im Vergleich zu

Optionsprogrammen anderer Firmen daher als sehr fordernd anzusehen.

Ferner wurde die Gesamtzahl der zugeteilten Optionen gegenüber den

vorherigen Optionsprogrammen halbiert.

2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Aktienoptionen;

Dauer des Programms

Es sollen rund 100-120 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die

Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden.

Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je

nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands

jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft

rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal

1.300.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 187.500

Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf

leitende Angestellte.

Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2017 beginnen und

am 30. April 2019 enden.

3. Ausübungsbedingungen

3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom

1.5.2014 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung

der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen

in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zur

ANDRITZ-GRUPPE gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von

diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen

werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in

ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte

und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum

Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2014 erbracht werden

muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung

der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2014

teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen

werden.

Berechtigte Personen, die aufgrund der Teilnahme am laufenden

Aktienoptionsprogramm bereits ein Eigeninvestment geleistet haben,

können dieses Eigeninvestment für das neue Beteiligungsprogramm

verwenden. Aktien, welche in Stiftungen gehalten werden, bei denen

berechtigte Personen Stifter und Begünstigter sind, können auch als

Eigeninvestment herangezogen werden. Personen, die bisher noch

nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen haben, müssen bis

spätestens 1.6.2014 ihr Eigeninvestment nachweisen.

3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der

Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der

Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die

107. ordentliche Hauptversammlung vom 21. März 2014 folgenden

Kalenderwochen.

3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie

Optionen begeben wurden.

Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2019

(= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn

- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von

zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai

2016 bis 30. April 2017 mindestens 15% über dem in 3.3. ermittelten

Ausübungspreis liegt und

- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten

Aktien) des Geschäftsjahrs 2015 oder der Gewinn je Aktie des

Geschäftsjahrs 2016 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten

Aktien) mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die

Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt,

oder wenn

- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von

zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai

2017 bis 30. April 2018 mindestens 20% über dem unter Punkt 3.3.

ermittelten Ausübungspreis liegt und

- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten

Aktien) des Geschäftsjahrs 2016 oder der Gewinn je Aktie (bezogen

auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2017

mindestens 25% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl

der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt.

Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der

Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist (Punkt 2.), 25% der

Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei

Monaten bezogen werden.

3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die

Gesellschaft ausgeübt werden.

4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer,

leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder unter Angabe

der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien

Derzeit sind aus laufenden Optionsprogrammen 2.187.000 Aktienoptionen für

79 Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 420.000

Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands (100.000

Aktienoptionen für den Vorstandsvorsitzenden, jeweils 80.000

Aktienoptionen für die weiteren Mitglieder des Vorstands), der Rest auf

leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft

gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu

40.000.

Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug zu einer Aktie.

5. Allgemeines

5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.

5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner

Behaltefrist.

Graz, im April 2014

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer

Head of Group Treasury

Tel.: +43 316 6902 2979

Fax: +43 316 6902 465

mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Unternehmen: Andritz AG

Stattegger Straße 18

A-8045 Graz

Telefon: +43 (0)316 6902-0

FAX: +43 (0)316 6902-415

Email: welcome@andritz.com

WWW: www.andritz.com

Branche: Maschinenbau

ISIN: AT0000730007

Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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