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EANS-News: FORIS AG / Handelsgericht Wien bestätigt erneut Zulässigkeit von Prozessfinanzierung

Veröffentlicht am 21.02.2012, 10:07
EANS-News: FORIS AG / Handelsgericht Wien bestätigt erneut Zulässigkeit von Prozessfinanzierung

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Bonn, den 21. Februar 2012 (euro adhoc) - Längst gehört die Finanzierung von

Zivilprozessen durch gewerbliche Prozessfinanzierer auch in Österreich zum

prozessualen Standard, wenn es um die gerichtliche Durchsetzung von hohen

Forderungen geht. Erneute Bestätigung fand diese von der FORIS AG entwickelte

Dienstleistung nun durch das Handelsgericht Wien. In der am 20. Februar 2012

zugestellten Entscheidung befand das Gericht, dass die Aktivlegitimation des

Klägers nicht aufgrund der Finanzierung des Rechtsstreits wegfalle.

Hintergrund dieser Entscheidung war der Einwand eines

Anlageberatungsunternehmens, das als Beklagte in einem Schadensersatzprozess

behauptete, die von der FORIS AG finanzierte Klage sei wegen verbotener

Rechtsberatung und der Vereinbarung einer Erfolgsbeteiligung unzulässig. Nach

ausführlicher Beweisaufnahme entschied das Handelsgericht jetzt, die

durchgeführte Prozessfinanzierung beinhalte keine unzulässige Rechtsberatung,

FORIS handle nicht als so genannter 'Rechtsfreund' im Sinne des § 879 Abs. 2 des

Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Auch der Einwand der

unzulässigen Vereinbarung eines Erfolgshonorars (Quota litis) sei verfehlt, so

das Handelsgericht in seiner Begründung.

'Wir begrüßen die klare Entscheidung des Handelsgerichts Wien', sagt Dr. Gerrit

Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei FORIS. 'Es freut uns, dass auch in

Österreich - wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern auch -

Prozessfinanzierung als sinnvolles Instrument zur Forderungsdurchsetzung von

Rechtsanwälten, Behörden und Gerichten akzeptiert wird.'

Bereits 2004 hatte sich das HG Wien zur Prozessfinanzierung einer Sammelklage

Österreichischer Prägung geäußert und den Einfluss der Prozessfinanzierung auf

die Zulässigkeit der Klage verneint.

Es sei zwar verständlich, dass Beklagtenvertreter auch entgegen ihrer eigenen

rechtlichen Überzeugung immer wieder versuchten, Gerichtsverfahren durch

prozessuale Vorfragen in die Länge zu ziehen. Die Zulässigkeit der

Prozessfinanzierung sei aber hoffentlich jetzt auch in Österreich abschließend

geklärt, so dass man sich in Zukunft in den finanzierten Verfahren auf den Kern

der rechtlichen Auseinandersetzung konzentrieren könne, hofft Meincke, der das

Verfahren in Wien für die FORIS AG begleitet.

Über FORIS:

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und gehört heute in ihren

Geschäftsfeldern Prozessfinanzierung, Vorratsgesellschaften, Limited-Gründungen

und Fachübersetzungen jeweils zu den führenden Anbietern im deutschsprachigen

Rechtsmarkt. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung schließt das Unternehmen

seit 1998 eine Lücke im Rechtssystem. Erstmals gab es einen Finanzdienstleister

mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche

finanziell unterstützte. 1999 ging die FORIS AG in Deutschland an die Börse und

ist auch heute noch der größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in

Deutschland. Finanziert werden Erfolg versprechende Prozesse aus dem gesamten

Zivilrecht ab einem Streitwert von 200.000 EURO. Seit Beginn ihrer Tätigkeit

finanziert FORIS Rechtsstreitigkeiten auch in Österreich und der Schweiz.

Rückfragehinweis:

Denise Bongardt

FORIS AG

Kurt-Schumacher-Str. 18-20

53113 Bonn

Tel.: 0228-9 57 50 0

Fax: 0228-9 57 50 27

bonn@foris.de

www.foris.de

Unternehmen: FORIS AG

Kurt-Schumacher-Str. 18-20

D-53113 Bonn

Telefon: +49(0)228 9575022

FAX: +49(0)228 9575027

Email: vorstand@foris.de

WWW: www.foris.de

Branche: Finanzdienstleistungen

ISIN: DE0005775803

Indizes: CDAX

Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,

Stuttgart, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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