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EANS-News: Greenwich Beteiligungen AG / Ergebnisse der Sonderprüfung liegen vor

Veröffentlicht am 13.01.2012, 10:08
EANS-News: Greenwich Beteiligungen AG / Ergebnisse der Sonderprüfung liegen vor

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Frankfurt (euro adhoc) - Der Greenwich Beteiligungen AG (ISIN: DE 0001262111)

ist von ihren

Rechtsberatern deren vorläufige Auswertung des Sonderprüfungsberichts des

Sonderprüfers vorgelegt worden, der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main

durch Beschluss vom 13. Januar 2011 bestellt worden war. Gegenstand der in den

Monaten Mai bis Dezember 2011 durchgeführten Prüfung waren verschiedene Fragen

über mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der

Gesellschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Teilnahme an der

Kapitalerhöhung der CCP Systems AG mit Sitz in Stuttgart, die von deren

Hauptversammlung am 17. Oktober 2008 beschlossen worden war. Die Auswertung der

Rechtsberater der Gesellschaft hat ergeben, dass der Sonderprüfer keine groben

Pflichtverletzungen und keine Unredlichkeiten des Vorstands oder des

Aufsichtsrats festgestellt hat.

Zusammengefasst kommt der Sonderprüfer Dr. Alexander Düll, Falk GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, im

Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:

Nach der Beurteilung des Sonderprüfers hat der Vorstand der Greenwich

Beteiligungen AG bei der Entscheidung über die Teilnahme an der

Kapitalerhöhung der CCP Systems AG die formalen Vorgaben eingehalten, die

ihm durch Gesetz und Satzung bei der Vornahme vergleichbarer

Entscheidungen vorgegeben sind. Der Aufsichtsrat sei im Vorfeld der

Entscheidung über die Kapitalmaßnahme über die wirtschaftliche Situation

der CCP Systems AG informiert gewesen und habe die Entscheidung des

Vorstands zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung genehmigt. Die

Entscheidung über die Vornahme der Kapitalerhöhung sei auf Basis eines

eher vagen Informationsstands und der Erwartung erfolgt, mit einem

geänderten Geschäftsmodell sowie einem ausgetauschten Management mit der

von der CCP Systems AG gehaltenen Basistechnologie JScribe in der Zukunft

wieder Erträge erzielen zu können. Sie sei daher auf Grundlage eines

unsicheren und unzureichende Informationsstands erfolgt und sei nur

unzureichend dokumentiert. Die Entscheidung der Greenwich Beteiligungen AG

zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG sei für einen

Außenstehenden nicht zwangsläufig nachzuvollziehen. Insoweit könne nicht

davon ausgegangen werden, dass bei der Entscheidung über die Teilnahme an

der Kapitalerhöhung durch die Greenwich die Grundsätze ordnungsmäßiger

Unternehmensführung vollständig beachtet worden seien.

Nach Durchsicht der ihm überlassenen Unterlagen kann der Sonderprüfer

keine Anhaltspunkte dafür feststellen, dass die Entscheidung der Greenwich

Beteiligungen AG über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung am 17. Oktober

2008 bei der CCP Systems AG durch sachfremde eigene Interessen des

Vorstands und/oder des Aufsichtsrats beeinflusst worden war.

Der Sonderprüfer stellt fest, dass der Aufsichtsrat der Greenwich

Beteiligungen AG sich im Lauf des Geschäftsjahrs 2008 im Rahmen der

ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie auch außerhalb regelmäßig

über den Stand der Verhandlungen, die geplante Kapitalmaßnahme der CCP

Systems AG sowie deren aktuelle wirtschaftliche Situation hat informieren

lassen. Der Aufsichtsrat habe es jedoch bei den allgemeinen Informationen

bewenden lassen und nicht darauf gedrungen, dass der Vorstand eine

systematische Abwägung von Chancen und Risiken aus dem zusätzlichen

Kapitalengagement anstellte und dem Aufsichtsrat auch nachvollziehbar

vorlegte. Damit könne festgehalten werden, dass auch der Aufsichtsrat in

diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen

sei.

Im Ergebnis verneint der Sonderprüfer, dass der Aufsichtsrat durch

Nichtverfolgung etwaiger Ansprüche im Geschäftsjahr 2008 gegenüber der

Greenwich Beteiligungen AG eine Pflichtverletzungen begangen hat. Aufgrund

seiner Prüfung kommt der Sonderprüfer außerdem zu dem Ergebnis, dass im

Geschäftsjahr 2008 durch den Aufsichtsrat noch nicht festgestellt werden

konnte, ob bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung

der CCP Systems AG für die Gesellschaft überhaupt ein Schaden entstanden

ist.

In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im

Frühsommer 2012 stattfinden wird, ist eine detaillierte Berichterstattung über

die Sonderprüfung und deren Ergebnisse vorgesehen.

Rückfragehinweis:

Greenwich Beteiligungen AG

Ariane Seeger

Roßmarkt 14

60311 Frankfurt

Tel: 069-9709890

Fax: 069-970989-20

Mail: info@greenwich-ag.de

Unternehmen: Greenwich Beteiligungen AG

Roßmarkt 14

D-60311 Frankfurt

Telefon: +49 (0)69 970989 0

FAX: +49 (0)69 970989 20

Email: info@greenwich-ag.de

WWW: http://www.greenwich-ag.de

Branche: Finanzdienstleistungen

ISIN: DE0001262111

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Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General

Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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