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EANS-News: Intercell AG / Intercell veröffentlicht Bekanntmachung betreffend jährlicher Einräumung von Mitarbeiteraktienoptionen

Veröffentlicht am 09.12.2011, 17:53
Aktualisiert 09.12.2011, 17:56
EANS-News: Intercell AG / Intercell veröffentlicht Bekanntmachung betreffend jährlicher Einräumung von Mitarbeiteraktienoptionen

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Wien (euro adhoc) - Wien (Österreich), 9. Dezember 2011 - Die Intercell AG (VSE:

ICLL) veröffentlicht den untenstehenden Bericht der nach österreichischem

Aktienrecht im Zusammenhang mit der Einräumung von 1.500.000 Aktienoptionen an

den Vorstand und die Mitarbeiter zu erstatten ist. Die beabsichtigte

Optionseinräumung erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, die in der

Hauptversammlung im Juni 2011 von den Aktionären beschlossen wurde. Entsprechend

den Bedingungen des Aktienoptionsprogrammes der Gesellschaft, werden die

Optionen innerhalb der nächsten fünf Jahre ausübbar, können allerdings nur dann

in Anspruch genommen werden, wenn der Aktienkurs der Intercell AG um mindestens

15 Prozent steigt. Außerdem gibt die Gesellschaft bekannt, dass die Mitglieder

des Vorstands und des Aufsichtsrats auf insgesamt 542.000 Aktienoptionen

verzichtet, welche in den Jahren 2007, 2008 und 2009 ausgegeben wurden.

INTERCELL AG

Bericht gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3 und § 95 Abs 6 AktG

Stock Option Programm

Der Vorstand ist laut 4.11 der Satzung gem § 159 Abs 3 AktG ermächtigt, bis

10.06.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu

einem Nennbetrag von EUR 1.500.000,00 einmal oder in mehreren Tranchen für die

Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und

Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen

Unternehmens zu beschließen (genehmigtes bedingtes Kapital 2011).

Mit Beschluss vom 9. Dezember 2011 hat der Vorstand beschlossen, von dieser

Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft um EUR

1.500.00,00 bedingt durch die Ausgabe von bis zu 1.500.000 Stück neuer auf

Inhaber lautender Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Nennbetrag

von je EUR 1,- zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals wird nur soweit

durchgeführt, als die Optionsberechtigten von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.

Der Beschluss des Vorstands bedarf eines genehmigenden Beschlusses durch den

Aufsichtsrat. Mindestens 14 Tage vor Zustandekommen des Aufsichtsratsbeschlusses

ist gem § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG ein Bericht gem § 159 Abs 3 iVm Abs 2 Z 3

AktG zu veröffentlichen. Die börserechtliche Veröffentlichung ersetzt die

aktienrechtliche Veröffentlichung (§ 82 Abs 10 BörseG).

Grundsätze und Leistungsanreize, die den Aktienoptionen zu Grunde liegen

Mit der Optionseinräumung soll die Motivation der Optionsberechtigten, zur

Wertsteigerung der Gesellschaft beizutragen, erhöht werden.

Eingeräumte und einzuräumende Optionen

Bislang wurde folgende Anzahl an Aktienoptionen eingeräumt (exklusive

verfallener und ausgeübter Optionen):

Optionsberechtigte Anzahl der Optionen

Aufsichtsratsmitglieder

Michel Gréco (Vorsitzender) 53.750

Ernst Afting 61.250

James R. Sulat 52.500

Alexander von Gabain 270.000

Hans Wigzell 55.000

Thomas Szucs 10.000



Vorstandsmitglieder



Thomas Lingelbach (Vorsitzender) 450.000

Reinhard Kandera 272.000

Stapha Bakali 150.000

Leitende Angestellte 578.400

Übrige Arbeitnehmer 221.875

Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften 683.071

Summe 2.857.846

In der Aufstellung sind 542.000 Aktienoptionen aus den Jahren 2007, 2008 und

2009, auf welche die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats verzichten,

noch enthalten.

Es sollen nunmehr weitere 1.500.000 Optionen, hievon 178.000 an Arbeitnehmer,

379.000 an leitende Angestellte, 493.000 an Angestellte von Tochterunternehmen

sowie 150.000 an das Vorstandsmitglied Thomas Lingelbach, 150.000 an das

Vorstandsmitglied Stapha Bakali und 150.000 an das Vorstandsmitglied Reinhard

Kandera eingeräumt werden, wobei die Optionen zum Teil durch das oben genannte

neue bedingte Kapital und zum Teil durch eigene Aktien bedient werden sollen,

daher wird der Bericht auch gem § 95 Abs 6 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat

erstattet. Das Ausmaß der den einzelnen Mitarbeitern anzubietenden

Aktienoptionen wurde mittels Vorstandsbeschluss unter Berücksichtigung der im

ESOP 2011näher festgelegten Kriterien bestimmt. Die Zuteilung der Optionen an

die Vorstandsmitglieder obliegt dem Aufsichtsrat.

Wesentliche Bedingungen der Aktienoptionsverträge

(i) Jeder Optionsberechtigte hat das Recht, nach Maßgabe der näheren

Bestimmungen eines Aktienoptionsvertrages, welcher die wesentlichen Bestimmungen

des ESOP 2011 beinhaltet, pro zugeteilter Aktienoption gegen Zahlung des

Ausübungspreises eine Aktie der Gesellschaft zu erwerben. Der Ausübungspreis,

das ist jener Preis, den die Optionsberechtigten bei Ausübung der Option an die

Gesellschaft bezahlen müssen, beträgt EUR 1,94 (letzter Schlusskurs der

Intercell-Aktie vor dieser Veröffentlichung). Sollte der Schlusskurs am Tag vor

dem Aufsichtsratsbeschluss, höher sein, so ist dieser der Ausübungspreis.

(ii) Die Ausübung der Optionen ist an das Erreichen einer Ausübungshürde

gebunden. Die Ausübungshürde ist erreicht, wenn der Schlusskurs der

Intercell-Aktie am Tag vor Beginn eines Ausübungsfensters mindestens 15 Prozent

über dem Ausübungspreis liegt.

(iii) Die Laufzeit der Optionen ist befristet mit dem Ablauf des

Ausübungsfensters im fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden Kalenderjahr.

Die zugeteilten Optionen können generell zu jeweils 25 % im zweiten, dritten,

vierten und fünften auf das Jahr der Zuteilung folgenden Kalenderjahr erstmals

ausgeübt werden. Für Optionen, die als besonderer Anreiz - insbesondere im

Rahmen der Einstellung von Führungskräften - eingeräumt werden, kann die

erstmalige Ausübbarkeit abweichend festgelegt werden. Im Falle eines

Kontrollwechsels durch Übernahme von mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile

an der Gesellschaft werden alle ausstehenden Optionen mit Wirksamkeit der

Übernahme ausübbar. Ansonsten kann die Ausübung jeweils nur während eines

Ausübungsfensters erfolgen.

(iv) Die Ausübungsfenster sind Zeiträume von jeweils bis zu vier Wochen, die vom

Vorstand der Gesellschaft festgelegt werden. Ein jährliches Ausübungsfenster

beginnt jeweils mit dem Tag nach jeder ordentlichen Hauptversammlung während der

Laufzeit der Optionen, in denen die Optionen ausgeübt werden können. Der

Vorstand kann ein weiteres Ausübungsfenster pro Jahr festlegen. Die erstmalige

Ausübbarkeit der Optionen wird dadurch nicht berührt.

(v) Die Optionen sind unter Lebenden nicht übertragbar.

(vi) Eine Behaltefrist für in Folge der Optionsausübung bezogene Aktien besteht

nicht.

(vii) Der ESOP 2011 liegt im Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht jedes

Aktionärs auf. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine

Abschrift des ESOP 2011erteilt.

Wien, am 9. Dezember 2011

INTERCELL AG

Vorstand

Aufsichtsrat

Rückfragehinweis:

Intercell AG

Nina Waibel

Corporate Communications

Tel. +43 1 20620-1222

communications@intercell.com

Unternehmen: Intercell AG

Campus Vienna Biocenter 3

A-1030 Wien

Telefon: +43 1 20620-0

FAX: +43 1 20620-800

Email: investors@intercell.com

WWW: www.intercell.com

Branche: Biotechnologie

ISIN: AT0000612601

Indizes: ATX Prime

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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