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EANS-News: UNIQA Versicherungen AG / B E K A N N T M A C H U N G gemäß § 82 Abs 9 BörseG

Veröffentlicht am 31.05.2013, 12:32
EANS-News: UNIQA Versicherungen AG / B E K A N N T M A C H U N G gemäß § 82 Abs 9 BörseG

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Aktienrückkauf/Hauptversammlung

Wien (euro adhoc) - B E K A N N T M A C H U N G

gemäß § 82 Abs 9 BörseG

Die 14. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG, 1029 Wien,

Untere Donaustraße 21 hat am 27.05.2013 den folgenden Beschluss zu

Tagesordnungspunkt 7. gefasst:

'Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien

gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG zu erwerben, wobei

die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft

bereits erworben hat und noch besitzt - eigene Aktien höchstens im Ausmaß von 10

% des Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 %

Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des

quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben darf, die Ermächtigung von

einschließlich 28.05.2013 bis einschließlich 27.11.2015, also für 30 Monate,

gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von

mindestens EUR 8,00 und höchstens EUR 25,00 je Stückaktie erworben werden

dürfen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von

Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG).

Die gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG erworbenen

eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren

ab Erteilung der Ermächtigung auf andere Weise als über die Börse oder durch

öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich (i) zum Zweck der Durchführung

eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des

Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des

Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für

Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden

Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende

Angestellte jeweils der Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen

Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,

Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder

Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder

(iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand wird ermächtigt, ohne

weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats

erworbene eigene Aktien einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt,

Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu

beschließen.'

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG

Norbert Heller

Tel.: +43 (01) 211 75-3414

mailto:norbert.heller@uniqa.at

Unternehmen: UNIQA Versicherungen AG

Untere Donaustraße 21

A-1029 Wien

Telefon: 01/211 75-0

Email: investor.relations@uniqa.at

WWW: http://www.uniqagroup.com

Branche: Versicherungen

ISIN: AT0000821103

Indizes: WBI, ATX Prime

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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