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EANS-Stimmrechte: Software AG

Veröffentlicht am 10.05.2012, 13:49
Aktualisiert 10.05.2012, 13:52
EANS-PVR: Software AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG und § 25 Abs. 1 WpHG

Angaben zum Mitteilungspflichtigen:

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Name: SEB AG

Sitz: Frankfurt

Staat: Deutschland

Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG

1. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

Am 08.05.2012 hat die SEB AG, Frankfurt, Deutschland uns nach § 21 Abs. 1 WpHG

mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Software AG, Darmstadt,

Deutschland, am 04.05.2012 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und

zu diesem Tag 5,19 % (entspricht: 4.502.666 Stimmrechte) beträgt.

2. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 08.05.2012 erhalten:

2.1 Emittent:

Software AG

Uhlandstr. 12

64297 Darmstadt

Deutschland

2.2 Mitteilungspflichtiger:

SEB AG, Frankfurt, Deutschland

2.3 Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung

2.4 Betroffene Meldeschwellen: 5 %

2.5 Datum der Schwellenberührung: 04.05.2012

2.6 Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

5,21 % (entspricht: 4.526.666 Stimmrechten)

2.7 Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

0,03 % (entspricht: 24.000 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:

5,19 % (entspricht: 4.502.666 Stimmrechten)

2.8 Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Position aus § 25 WpHG resultieren aus Rückübertragungsansprüchen von

Wertpapierleihen.

3. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

Am 08.05.2012 hat die SEB AG, Frankfurt, Deutschland uns nach § 21 Abs. 1 WpHG

mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Software AG, Darmstadt,

Deutschland am 07.05.2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und

zu diesem Tag 0,21 % (entspricht: 180.000 Stimmrechte) beträgt.

4. Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 08.05.2012 erhalten:

4.1 Emittent:

Software AG

Uhlandstr. 12

64297 Darmstadt

Deutschland

4.2 Mitteilungspflichtiger:

SEB AG, Frankfurt, Deutschland

4.3 Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung

4.4 Betroffene Meldeschwellen: 5 %

4.5 Datum der Schwellenberührung: 07.05.2012

4.6 Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

4.7 Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:

0,00 % (entspricht: 0 Stimmrechten)

Darmstadt, 10. Mai 2012

SOFTWARE AG, Uhlandstraße 12, 64297 Darmstadt

Rückfragehinweis:

Frau Antje Drommershausen

Investor Relations Manager

Tel.: +49 6151 92-1899

E-Mail: Antje.Drommershausen@softwareag.com

Emittent: Software AG

Uhlandstr. 12

D-64297 Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151 92 1899

FAX: +49 (0) 6151 92 1933

Email: investor.relations@softwareag.com

WWW: http://www.softwareag.com

Branche: Software

ISIN: DE0003304002

Indizes: TecDAX, CDAX, HDAX, Prime All Share, Technology All Share

Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,

Geregelter Markt/Prime Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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