KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es./yy/DP/zb