KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verträge mit privaten Gaskunden dürfen nach rechtskräftigen Urteilen keine "Wärmemarktklausel" für eine einseitige Preiserhöhung enthalten - EnBW (FSE:EBK) (ETR:EBK)-Kunden sind nach Angaben des Unternehmens davon allerdings nicht betroffen. "Die fraglichen Klauseln setzen wir nicht ein und haben sie auch nicht eingesetzt", sagte am Montag ein Unternehmenssprecher der Nachrichtenagentur dpa. Viele Gaskunden von Eon (ETR:EOAN) oder RWE (ETR:RWE) erhalten einem "Spiegel"-Bericht zufolge in diesen Tagen Erstattungen für zu hohe Abrechnungen. Zum Teil soll es sich dabei um Rückzahlungen in vierstelliger Höhe handeln.br