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Entwurf - EU-Kommission will Brexit-Banken EZB unterstellen

Veröffentlicht am 15.12.2017, 13:02
© Reuters. The European Central Bank headquarters are pictured in Frankfurt
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Brüssel (Reuters) - Die EU-Kommission will die Kontrolle großer Investmentbanken nach dem Brexit einem Entwurf zufolge bei der EZB zentralisieren.

Damit Institute wie etwa die US-Geldhäuser Goldman Sachs (NYSE:GS) oder JP Morgan nach dem Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union Ende März 2019 nicht regulatorische Schlupflöcher in anderen EU-Ländern ausnutzen, soll die Aufsicht über die Finanzriesen von den Behörden der einzelnen Länder auf die Europäische Zentralbank bergehen, wie es in einem Reuters am Freitag vorliegenden Kommissionsdokument hieß.

© Reuters. The European Central Bank headquarters are pictured in Frankfurt

Hintergrund ist, dass sich derzeit noch in Großbritannien ansässige Finanzinstitute nach dem Brexit einen neuen Sitz innerhalb der EU suchen müssen, um Zugang zu den Ländern der Union zu behalten. Die EU-Kommission fürchtet, dass sie im Zuge des Umzugs Länder mit einer laxeren Aufsicht auswählen. Damit könnten sie beispielsweise die Kapitalpuffer mindern, die sie für ihre Geschäftsrisiken bilden müssen.

Die meisten großen Investmentbanken in Europa arbeiten derzeit vom Vereinigten Königreich aus. Mit dem Brexit dürften aber 17 Prozent der britischen Bankenvermögenswerte in die EU wandern, schreibt die Kommission in ihrem Entwurf. Die Brüsseler Behörde dürfte den Vorstoß, der noch geändert werden kann, kommenden Mittwoch vorstellen. Danach müssen die EU-Mitgliedsländer und das Europarlament der Verschärfung zustimmen, bevor sie Gesetzeskraft erlangt.

Der Entwurf sieht gleichzeitig eine Entlastung von kleineren Investmentfirmen vor, etwa bei den geforderten Rücklagen zur Absicherung von Geschäften. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßt den neuen Ansatz. "Ein kleiner Anlageberater braucht nicht denselben Vorgaben unterworfen zu sein wie ein großer Vermögensverwalter wie Blackrock." Dass die Kommission beim Aufsichtsrecht nun stärker nach Risiko und Geschäftsmodell differenzieren wolle, sei längst überfällig. "Von mehr Verhältnismäßigkeit werden insbesondere kleinere Anbieter profitieren."

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