KASSEL (dpa-AFX) - Die Zahl der Klagen wegen Hartz IV ist 2011 erstmals seit Einführung der Arbeitsmarktreform wieder gesunken. Bei den deutschen Sozialgerichten gingen im vergangenen Jahr 170 488 Klagen zu dem Thema ein - das sind 9000 weniger als noch 2010. Diese Zahlen legte der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts in Kassel vor.
'Endlich', kommentierte Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am BSG, diese Entwicklung. Von einer Trendwende zu sprechen, sei aber noch zu früh. Die Eingangszahlen seien immer noch extrem hoch, und das Thema Hartz IV mache einen großen Teil der Arbeit der Sozialgerichte aus.
In nahezu allen Bundesländern habe es weniger Klagen von Hartz-IV-Empfängern gegeben. Lediglich im Gebiet von Berlin und Brandenburg sowie in Schleswig-Holstein verzeichneten die Sozialgerichte demnach noch immer einen leichten Anstieg. Unverändert ist ein Ost-West-Gefälle: In den neuen Bundesländern, in denen die Arbeitslosigkeit höher ist, gibt es nach wie vor die meisten Verfahren. Die nach dem früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz benannte Reform war zum Jahreswechsel 2004/2005 in Kraft getreten.
Thematische Schwerpunkte der Rechtsprechung zu Hartz IV seien die Bedarfsberechnung sowie das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen gewesen, sagte Voelzke. Bis zum Bundessozialgericht kommen allerdings nur wenige Verfahren - statistisch gesehen nur 1 von 850. Die Aussichten auf Erfolg sind aber eher schlecht. Die Revisionsverfahren blieben 2011 für die Versicherten oder Hartz-IV-Empfänger in zwei von drei Fällen erfolglos.
Insgesamt gingen beim Bundessozialgericht im vergangenen Jahr 3297 Revisionen, Klagen und Nichtzulassungsbeschwerden ein. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Zunahme von 6,9 Prozent. Trotzdem konnte die Verfahrensdauer verkürzt werden: Im Durchschnitt wurden Revisionen innerhalb von acht Monaten erledigt, im Vorjahr hatten Verfahren noch einen halben Monat länger gedauert./fil/hx/DP/bgf
'Endlich', kommentierte Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am BSG, diese Entwicklung. Von einer Trendwende zu sprechen, sei aber noch zu früh. Die Eingangszahlen seien immer noch extrem hoch, und das Thema Hartz IV mache einen großen Teil der Arbeit der Sozialgerichte aus.
In nahezu allen Bundesländern habe es weniger Klagen von Hartz-IV-Empfängern gegeben. Lediglich im Gebiet von Berlin und Brandenburg sowie in Schleswig-Holstein verzeichneten die Sozialgerichte demnach noch immer einen leichten Anstieg. Unverändert ist ein Ost-West-Gefälle: In den neuen Bundesländern, in denen die Arbeitslosigkeit höher ist, gibt es nach wie vor die meisten Verfahren. Die nach dem früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz benannte Reform war zum Jahreswechsel 2004/2005 in Kraft getreten.
Thematische Schwerpunkte der Rechtsprechung zu Hartz IV seien die Bedarfsberechnung sowie das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen gewesen, sagte Voelzke. Bis zum Bundessozialgericht kommen allerdings nur wenige Verfahren - statistisch gesehen nur 1 von 850. Die Aussichten auf Erfolg sind aber eher schlecht. Die Revisionsverfahren blieben 2011 für die Versicherten oder Hartz-IV-Empfänger in zwei von drei Fällen erfolglos.
Insgesamt gingen beim Bundessozialgericht im vergangenen Jahr 3297 Revisionen, Klagen und Nichtzulassungsbeschwerden ein. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Zunahme von 6,9 Prozent. Trotzdem konnte die Verfahrensdauer verkürzt werden: Im Durchschnitt wurden Revisionen innerhalb von acht Monaten erledigt, im Vorjahr hatten Verfahren noch einen halben Monat länger gedauert./fil/hx/DP/bgf