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EU-Gericht prüft erneut das VW-Gesetz

Veröffentlicht am 12.03.2013, 15:14
Aktualisiert 12.03.2013, 15:16
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Nächste Runde im Streit um das VW-Gesetz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am Dienstag erneut mit der juristischen Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Deutschland befasst. Dabei geht es um die Sonderregelung in dem Gesetz, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner des Autobauers Volkswagen ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Die EU-Kommission will die Bundesrepublik dazu zwingen, den umstrittenen Passus abzuschaffen (Rechtssache C-95/12). Brüssel fordert eine Strafe von mindestens 50 Millionen Euro, die Deutschland im Fall einer Verurteilung zahlen müsste.

Vertreter beider Parteien trugen bei der mündlichen Verhandlung vor dem Luxemburger Gericht ihre Argumente vor. Die EU-Kommission sieht europäisches Recht verletzt und besteht darauf, dass Deutschland ein früheres EU-Urteil aus dem Jahr 2007 umsetzt. Es verpflichtete Deutschland zu Änderungen an dem Gesetz, darunter auch bei der sogenannten Sperrminorität. Die Bundesrepublik steht dagegen auf dem Standpunkt, diese Regel sei vom Gericht nicht infrage gestellt worden. Ein Urteil wird erst im Herbst erwartet./sku/DP/stk

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