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EU-Gericht verkündet Urteil zum Fusionsverbot für Deutsche Börse

Veröffentlicht am 09.03.2015, 05:50
Aktualisiert 09.03.2015, 09:06
© Reuters.  EU-Gericht verkündet Urteil zum Fusionsverbot für Deutsche Börse
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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Mehr als drei Jahre nach dem Fusionsverbot für die Deutsche Börse (XETRA:DB1Gn) und New Yorker NYSE Euronext (ASX:ENX) fällt das EU-Gericht sein Urteil. Die Luxemburger Richter werden am Montag (9.30 Uhr) ihre Entscheidung über die Klage der Deutschen Börse gegen das Verbot der EU-Kommission verkünden.

Europas oberste Wettbewerbshüter hatten den Zusammenschluss des Frankfurter Dax (DAX)-Konzerns mit der New Yorker Börse im Februar 2012 wegen kartellrechtlicher Bedenken gestoppt. Die EU-Behörde hatte ihr Nein zur weltgrößten Börse begründet mit Sorgen vor einem Quasi-Monopol auf dem Markt für europäische Finanzderivate - also Finanzwetten jeglicher Art. Dagegen klagte die Börse. In der Vergangenheit bestätigte das EU-Gericht bei der Mehrzahl der Klagen gegen Kartell- und Fusionsentscheidungen die Sicht der EU-Kommission. Sollten die Richter das Verbot dennoch kippen, bedingt dies nach Gerichtsangaben nicht automatisch Schadenersatzansprüche.

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