LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Einspruch der iranischen Melli Bank gegen das Einfrieren ihrer Gelder in der EU zurückgewiesen. Das höchste EU-Gericht entschied am Dienstag in Luxemburg, ein entsprechender Beschluss des EU-Ministerrates vom Juni 2008 sei rechtmäßig gewesen. Er verstoße auch wegen seiner Bedeutung für den Weltfrieden nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die EU hatte das Vermögen eingefroren, weil die Muttergesellschaft Bank Melli Iran das Atomprogramm Teherans unterstützt.
Die in London ansässige Melli Bank war schon im Juli 2009 bei dem EU-Gericht der ersten Instanz mit einem Einspruch gegen das Einfrieren der Gelder gescheitert. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Der EuGH entschied jetzt, da die Muttergesellschaft vom iranischen Staat kontrolliert werde, müsse das Einfrieren des Geldes nicht damit begründet werden, dass die Londoner Melli Bank selbst an der nuklearen Weiterverbreitung beteiligt sei. Der EuGH wies auch auf die 'fundamentale Bedeutung der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit' hin: Deshalb seien die Einschränkungen des Eigentumsrechtes auch verhältnismäßig./eb/DP/wiz
Die in London ansässige Melli Bank war schon im Juli 2009 bei dem EU-Gericht der ersten Instanz mit einem Einspruch gegen das Einfrieren der Gelder gescheitert. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Der EuGH entschied jetzt, da die Muttergesellschaft vom iranischen Staat kontrolliert werde, müsse das Einfrieren des Geldes nicht damit begründet werden, dass die Londoner Melli Bank selbst an der nuklearen Weiterverbreitung beteiligt sei. Der EuGH wies auch auf die 'fundamentale Bedeutung der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit' hin: Deshalb seien die Einschränkungen des Eigentumsrechtes auch verhältnismäßig./eb/DP/wiz