LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im jahrelangen Markenstreit um die Farbe Rot der deutschen Sparkassen urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Donnerstag in Luxemburg. Dabei geht es um die Klage des spanischen Konkurrenten Banco Santander, der ein ähnliches Rot für seine Finanzdienstleistungen verwendet. Santander hat beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt, die Farbmarke Rot des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands löschen zu lassen.
Im Kern geht es um die Frage, wie viele Menschen die Farbe zweifellos der Sparkasse zuordnen können, damit der Schutz berechtigt ist. Nach Angaben des EU-Gerichtshofs bringen laut Studien 67,9 Prozent der Deutschen das Rot mit ihrer Sparkasse in Verbindung. Die Richter müssen nun entscheiden, ob dies ausreicht. Dabei prüfen sie weitere Kriterien, etwa wie lange die Banken diese Farbe schon nutzen.
Der Streit beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Die deutschen Sparkassen verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 80er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14. Im Jahr 2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen und verklagten Santander schon 2009 erfolgreich vor dem Hamburger Landgericht, das Rot in Deutschland nicht mehr zu verwenden.
Im Gegenzug klagte Santander auf Löschung der Farb-Schutzmarke beim Patentamt. Da das Patent- und Markenamt diese Anträge ablehnte, legten die Banco Santander F:SAN (ETR:BSD2) und die Santander Consumer Bank sowie die Oberbank AG Beschwerde beim Bundespatentgericht ein. Dieses reichte die strittigen Punkte an den EU-Gerichtshof weiter (Rechtssachen C-217/13 und C-218/13).
Der Sparkassenverband hatte vor Gericht mit Studien versucht, die Kopplung des Unternehmens an die Farbe Rot zu belegen. Die Anwälte von Santander argumentierten dagegen, dass Blau und Rot die häufigsten Farben für Banken seien und Rot nicht in besonderer Weise mit den deutschen Sparkassen in Verbindung gebracht werde.tw