LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine deutsche Übergangsregelung, mit der die Einstufung von Beamten statt ans Lebensalter jetzt an Berufserfahrung gebunden wird, grundsätzlich gebilligt. In einem Urteil vom Donnerstag entschieden die Richter, auch wenn diese in Berlin angewendete Übergangsregelung auf früherer Altersdiskriminierung beruhe, sei sie nicht rechtswidrig. Das EU-Recht schreibe auch keine rückwirkende Änderung der Besoldung vor. Das Verwaltungsgericht Berlin müsse dennoch prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland haftbar zu machen sei. Zudem entschieden die höchsten EU-Richter, auch eine nationale Regelung, wonach Ansprüche auf Geldleistungen im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssten, sei nicht zu beanstanden.tb