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EuGH erklärt Schiedsgericht in EU-Kanada-Handelspakt für rechtens

Veröffentlicht am 30.04.2019, 11:49
© Reuters. European Union flags fly outside the European Commission headquarters in Brussels

Brüssel (Reuters) - Das zwischen der EU und Kanada bei Handelsstreitigkeiten vereinbarte Schiedsgericht ist dem Europäischen Gerichtshof zufolge rechtmäßig.

© Reuters. European Union flags fly outside the European Commission headquarters in Brussels

Der im Freihandelsabkommen beider Seiten vereinbarte Mechanismus zur Streitbeilegung unter Investoren sei mit EU-Recht vereinbar, teilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg mit. Belgien hatte Zweifel daran und sich deswegen an das höchste europäische Gericht gewandt (Gutachten 1/17). Im Januar hatte bereits ein EuGH-Generalanwalt die Regelung als legal eingestuft. Die Schiedsvereinbarung war auch in der deutschen Öffentlichkeit umstritten.

Die EU und Kanada einigten sich im Herbst 2016 auf den sogenannten Ceta-Handelsvertrag. Das Abkommen musste dann noch von den Mitgliedsstaaten angenommen werden. Im föderal organisierten Belgien musste dazu unter anderem auch die Wallonie grünes Licht geben. Die französischsprachige Region stellte sich allerdings quer und brachte Ceta beinahe zu Fall. Erst als die Regierung in Brüssel Zugeständnisse anbot - wie eben den Gang zum EuGH - stimmten die Wallonen zu. Belgiens Vize-Regierungschef Didier Reynders begrüßte nun die EuGH-Entscheidung und die damit verbundene Rechtssicherheit.

Das Güterhandelsvolumen zwischen der Europäischen Union und Kanada lag im Jahr des Abschlusses 2016 bei 64 Milliarden Euro. Die EU ist nach den USA Kandas zweitgrößter Handelspartner.

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