BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Skandal um falsch deklariertes Pferdefleisch hat die EU-Kommission auf die Kennzeichnungspflicht hingewiesen. 'Nach EU-Gesetzgebung kann Pferdefleisch für die Herstellung von Hackfleisch oder Fleischzubereitung genutzt werden', erklärte der Sprecher von EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg am Montag in Brüssel. 'Dennoch: Wenn es Vorschriften zur Kennzeichnung geht, so muss die Tierart auf dem Etikett für Hackfleisch oder Fleischzubereitung, die für den Endverbraucher gedacht sind, genannt werden.'
Im aktuellen Fall handle es sich um ein Etikettierungsproblem. Großbritannien habe die EU-Plattform RASFF zum Austausch über Lebens- und Futtermittel genutzt, um andere EU-Staaten über die Funde zu informieren. Nun untersuchten nationale Gesundheits- und Verbraucherbehörden die Vorfälle.
'Alle Nahrung in der EU ist rückverfolgbar (...). Man kann zur Quelle des Problems zurückgehen', sagte der Sprecher. 'Wenn es Betrug gab, müssen die Lieferanten das untereinander klären.' Eine Gefahr für die Verbraucher gebe es nicht: 'Wir reden hier nicht über eine Frage der Lebensmittelsicherheit. Soweit ich weiß, ist niemand krank geworden (...). Ein Verbot von irgendetwas wäre zu diesem Zeitpunkt nicht angemessen.'/hrz/hm/DP/stb
Im aktuellen Fall handle es sich um ein Etikettierungsproblem. Großbritannien habe die EU-Plattform RASFF zum Austausch über Lebens- und Futtermittel genutzt, um andere EU-Staaten über die Funde zu informieren. Nun untersuchten nationale Gesundheits- und Verbraucherbehörden die Vorfälle.
'Alle Nahrung in der EU ist rückverfolgbar (...). Man kann zur Quelle des Problems zurückgehen', sagte der Sprecher. 'Wenn es Betrug gab, müssen die Lieferanten das untereinander klären.' Eine Gefahr für die Verbraucher gebe es nicht: 'Wir reden hier nicht über eine Frage der Lebensmittelsicherheit. Soweit ich weiß, ist niemand krank geworden (...). Ein Verbot von irgendetwas wäre zu diesem Zeitpunkt nicht angemessen.'/hrz/hm/DP/stb