BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will schnell über eine mögliche Klage gegen die ungarische Regierung wegen Verletzung der EU-Verträge entscheiden. 'Wir sind sehr nahe dran', sagte eine Sprecherin der Kommission am Montag in Brüssel. Ob die EU-Kommissare bereits bei ihrer ersten Sitzung nach den Weihnachtsferien an diesem Mittwoch einen Beschluss über ein Vertragsverletzungsverfahren fassen, sei noch unklar. 'Wir arbeiten sehr zügig und wir werden dann entscheiden, wenn unsere juristische Prüfung abgeschlossen ist.'
Die EU-Kommission prüft derzeit vor allem, ob eine Änderung des ungarischen Gesetzes über die Zentralbank gegen den EU-Vertrag verstößt. Dieser schreibt vor, dass Regierungen keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Zentralbank nehmen dürfen. Durch neue Befugnisse für die Regierung könnte nach Ansicht der Kommission diese Vorschrift des EU-Vertrags verletzt werden. Die EU will so lange mit Ungarn nicht über Finanzhilfen für das vom Staatsbankrott bedrohte Land sprechen, wie die Zweifel am ungarischen Zentralbankgesetz nicht ausgeräumt sind. Sollte die Kommission ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge einleiten, so wäre dies auch mit Geldstrafen in noch unbekannter Millionenhöhe verbunden.
Die Kommissionssprecherin betonte, das Vorgehen der Kommission richte sich nicht gegen die politische Ausrichtung der rechts-konservativen Regierung von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán. 'Für uns gibt es nur eine Messlatte - und das ist das Gemeinschaftsrecht. Es gibt nicht zweierlei Maß, und unsere Prüfung hat nichts mit der politischen Farbe der Regierung zu tun.'/eb/DP/jsl
Die EU-Kommission prüft derzeit vor allem, ob eine Änderung des ungarischen Gesetzes über die Zentralbank gegen den EU-Vertrag verstößt. Dieser schreibt vor, dass Regierungen keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Zentralbank nehmen dürfen. Durch neue Befugnisse für die Regierung könnte nach Ansicht der Kommission diese Vorschrift des EU-Vertrags verletzt werden. Die EU will so lange mit Ungarn nicht über Finanzhilfen für das vom Staatsbankrott bedrohte Land sprechen, wie die Zweifel am ungarischen Zentralbankgesetz nicht ausgeräumt sind. Sollte die Kommission ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge einleiten, so wäre dies auch mit Geldstrafen in noch unbekannter Millionenhöhe verbunden.
Die Kommissionssprecherin betonte, das Vorgehen der Kommission richte sich nicht gegen die politische Ausrichtung der rechts-konservativen Regierung von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán. 'Für uns gibt es nur eine Messlatte - und das ist das Gemeinschaftsrecht. Es gibt nicht zweierlei Maß, und unsere Prüfung hat nichts mit der politischen Farbe der Regierung zu tun.'/eb/DP/jsl