STRASSBURG (dpa-AFX) - In Zukunft soll es in der EU eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Firmenbesteuerung geben. Das EU-Parlament stimmte am Donnerstag mit klarer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage über die Körperschaftssteuer, also die Besteuerung der Gewinne von Unternehmen. Die gemeinsame Bemessungsgrundlage sollte künftig verpflichtend sein und nicht freiwillig, wie von der Kommission vorgeschlagen. Es geht darum, dass alle EU-Länder die gleichen Kriterien anwenden, was besteuert wird. Allerdings können die Regierungen weiterhin selbst entscheiden, wie hoch die Steuern sein sollen.
Das Parlament hat nur eine Empfehlung abgegeben, da die Regierungen über diese Frage allein entscheiden. Wann das sein könnte, ist noch ungewiss. Fest steht, dass zur Zeit eine Harmonisierung der Körperschafts-Steuersätze in Europa nicht machbar ist. Zu groß sind die Unterschiede zwischen Irland mit dem niedrigsten Satz von 12,5 Prozent und Frankreich mit hohen 34,4 Prozent. In Deutschland liegt der Steuersatz bei fast 30 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 23,2 Prozent./pkl/DP/jsl
Das Parlament hat nur eine Empfehlung abgegeben, da die Regierungen über diese Frage allein entscheiden. Wann das sein könnte, ist noch ungewiss. Fest steht, dass zur Zeit eine Harmonisierung der Körperschafts-Steuersätze in Europa nicht machbar ist. Zu groß sind die Unterschiede zwischen Irland mit dem niedrigsten Satz von 12,5 Prozent und Frankreich mit hohen 34,4 Prozent. In Deutschland liegt der Steuersatz bei fast 30 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 23,2 Prozent./pkl/DP/jsl