LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Gestaltung von Läden des iPhone-Herstellers Apple (ETR:APC) F:AAPL kann im Prinzip als Marke geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-421/13). Apples zeichnerische Darstellung der Einrichtung der Apple Stores könne als Marke schützbar sein. Die entsprechenden EU-Regelungen seien nicht nur auf Waren anwendbar, sondern teils auch auf Dienstleistungen, urteilten die Richter. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Einrichtung der Apple-Läden nicht als Marke anerkannt. Dagegen klagte das Unternehmen vor dem Bundespatentgericht, dies bat die EU-Kollegen um Rat.tb