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EU-Urteil: Flugverspätungen bemessen sich an Türöffnung

Veröffentlicht am 04.09.2014, 10:35
Aktualisiert 04.09.2014, 10:36
EU-Urteil: Flugverspätungen bemessen sich an Türöffnung

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür wirklich angekommen - und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg klargestellt (Rechtssache C-452/13). Denn solange die Türen geschlossen sind, könnten Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Dies ende erst, wenn Reisende den Flieger verlassen könnten. Hintergrund war ein Streit zwischen Germanwings und einem Passagier. Bei einer Verspätung von über drei Stunden steht Reisenden gemäß einem früheren Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu.tk

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