- von Francesco Canepa
Frankfurt (Reuters) - Die EZB hat Beschwerden der Mitarbeiter gegen das Vorgehen bei der Besetzung der Stelle des Chefberaters von Präsident Mario Draghi zurückgewiesen.
Die Ernennung sei gemäß den EZB-Regeln zur Stellenbesetzung erfolgt und stimme auch mit früheren Ernennungen auf diese Position überein, sagte ein Notenbank-Sprecher. Mitarbeitervertreter hatten der Europäischen Zentralbank (EZB) bei der Stellenbesetzung Günstlingswirtschaft vorgeworfen. Bei der Ernennung von Roland Straub auf die Position seien interne Vorgaben für Besetzungen verletzt worden. Straub lehnte eine Stellungnahme ab.
Bei der Beschwerde geht es ausschließlich um das Auswahlverfahren bei der Besetzung - Straubs Qualifikation steht nicht in Frage. Der Deutsche war zuvor Berater von EZB-Direktor Benoit Coeure. Davor war der promovierte Volkswirt in verschiedenen Funktionen bei der Notenbank tätig. Die EZB hatte seine Ernennung zum Berater des Präsidenten und Koordinator des Beraterstabs des Direktoriums im Februar angekündigt. Personalratschef Carlos Bowles der die Beschwerde einreichte, hat nun bis Ende Juli Zeit, um den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.