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Fallstricke der DSGVO

Veröffentlicht am 05.06.2018, 11:59
Aktualisiert 05.06.2018, 12:01
© Reuters.  Fallstricke der DSGVO

Ein alltägliches Beispiel für einen schnellen finanziellen Ruin durch eine Missachtung der DSGVO ist schon mit einem einfacher einfachen geselligen Runde in die Lieblingskneipe getan: Gemütlich sitzt man mit ein paar Freunden und Bekannten in der Stamm Eckkneipe. Alle sind gut Gelaunt und lachen und trinken gemeinsam. Auch der ein oder andere Kalauer fällt ab und zu und zu späterer Stunde kommt man auf die glorreichen Idee, dass so eine ausgelassene Runde doch in Bildform fest gehalten werden muss. Und das am besten zusammen mit dem freundlichen Gastwirt.

Der wird auch sofort gefragt, ob er einwilligt mit auf das Bild zu kommen und das tut er auch. Aber er möchte ein Abzug von dem Bild mit der lustigen Gruppe für sein Tresen und dieses somit öffentlich ausstellen. Gesagt getan. – Ein paar Tage später wird dem Wirt das Bild in einem verzierten Holzrahmen überreicht woraufhin dieser aus Freude darüber für die gesamte Runde noch ein kühles Bier aus gibt. Alles scheint vollkommen in Ordnung und perfekt wie immer zu sein bis ein paar Tage später sich die kleine Runde wieder in die kleine Eckkneipe begibt. An diesem Abend ist aber etwas anders sie sehen einen weiteren Gast, der ebenfalls kurz nach ihnen in das Wirtshaus einkehrt und sich an den Tresen platz nimmt.

Dort angekommen betrachtet dieser Gast das neu aufgestellte Bild einige Zeit lang und winkt dann sofort den Wirt zu sich rüber. Finster schaut er den Wirt an und fragt Ihn dann auch schon wer das Bild aufgenommen hat, worauf der Wirt dann auf die lachende Truppe in der Ecke zeigt. Dann steht das Gast auf und begibt sich zu der Gruppe rüber. Mit tiefer Stimme fragt er die Gruppe, warum er von ihnen den fotografiert wurde und wer ihnen das erlaubt hat. Als Antwort bekommt er nur ein lachendes: ?Was willst du denn? Du bist doch gar nicht auf dem Bild drauf.

Wir kennen dich doch noch nicht einmal? – Nun wendet sich der Gast mit einem zu tiefst verärgerten Gesichtsausdruck von der heiteren Runde ab und spricht den Wirt an ?Und wann habe ich mein Einverständnis dazu gegeben, dass Sie ein Bild mit mir ausstellen dürfen?? Der Wirt schaut verdutzt, aber zuckt nur fragend mit den Schultern. Laut murmelnd geht der Gast nun Richtung Tür, dreht sich noch mal um und sagt laut: ?Ihr werdet schon sehen was ihr davon habt?, laut knallt die Tür hinter ihn zu. Die Gruppe schaut sich Fragend an und alle fangen lauthals an zu lachen.

Ein paar Wochen später trieft sich die Gruppe wieder wie gewohnt in derselben Kneipe und fragt den Wirt, der ein langes Gesicht zieht, was denn mit ihm los ist. Die Antwort des Wirtes kommt sofort:? Könnt Ihr euch noch an den Typen vom letztens erinnern? Der hat mich doch glatt verklagt, weil ich das Foto am Tresen aufgestellt habe auf dem dieser kaum zu erkennen ist und das auch nur in der hintersten dunklen Ecke.

Jetzt darf ich einen hohen Geldbetrag an Strafe bezahlen weil ich keine Erlaubnis von ihm hatte um das Bild öffentlichen auszustellen.? – Dieses alltägliche Szenario verdeutlicht hart, dass auch das zur schau stellen in einem öffentlichen Raum, wie eine Kneipe oder anderen Läden durch die DSGVO geregelt und streng reglementiert wird. Man darf also auch hier nicht einfach irgendein Bilder von Personen machen und veröffentlichen, ohne sich eine(am besten schriftliche) Zustimmung im Vorfeld einzuholen. Ansonsten können hohe Strafen drohen.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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