😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

'FT': EU erwägt vorübergehendes Verbot von Länderratings

Veröffentlicht am 19.10.2011, 21:43
HAMBURG (dpa-AFX) - EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will es Ratingagenturen künftig notfalls verbieten, Urteile über kriselnde EU-Länder zu veröffentlichen. Das berichtet die 'Financial Times Deutschland' (Donnerstagsausgabe). In einem vertraulichen Vorabentwurf für eine Reform des Gesetzes zu den Ratingagenturen schlägt Barnier vor, dass die neue Wertpapieraufsicht ESMA das Recht erhält, die Veröffentlichung von Einschätzungen über die Zahlungsfähigkeit 'vorübergehend zu untersagen'. Der Entwurf liegt der 'FTD' vor.

Der Kommission geht es um Staaten, die über Finanzhilfen verhandeln - etwa Gelder aus dem EU-Rettungstopf EFSF oder vom Internationalen Währungsfonds (IWF). Ein Verbot könne verhindern, dass ein Rating in einem 'unangebrachten Moment' kommt, 'mit negativen Folgen für die Finanzstabilität des Staates und möglichen destabilisierenden Effekten auf die Weltwirtschaft', heißt es im Entwurf.

Barnier ist der Überzeugung, die Ratingagenturen schätzten in so einem Moment die Lage nicht immer richtig ein, und fordert deshalb die Möglichkeit eines Bewertungsverbots. Derzeit erhalten Griechenland, Irland und Portugal EU- und IWF-Geld. Viele Experten spekulieren aber, dass mittelfristig weitere Länder Hilfe brauchen - etwa Italien und Spanien.

Inwieweit dann die neuen Regeln greifen, hängt davon ab, wann das Gesetz in Kraft tritt. Barnier hat die Vorlage für spätestens November avisiert. Bis dahin sind Änderungen möglich. Dann müssen noch das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Vor Herbst 2012 wird es kaum in Kraft treten können.

Damit ein Ratingverbot möglich wird, müssen neben laufenden Hilfsverhandlungen eines Staates weitere strikte Kriterien erfüllt sein. So müssen durch die Bewertung Probleme in anderen Ländern drohen oder das EU-Finanzsystem als Ganzes gefährdet sein. Die ESMA soll sich zudem mit anderen Aufsehern abstimmen.

Barnier will Ratings auf Staatsanleihen auch generell verbessern. Die Bonitätswächter sollen ihre Einschätzungen mindestens alle sechs Monate überprüfen statt wie bislang alle zwölf. Zudem soll die Datenbasis der Urteile transparenter werden. Auch sollen sie erst nach Handelsschluss an den EU-Börsen, aber spätestens eine Stunde vor deren Eröffnung vorliegen.

Insgesamt geht Barnier die Anbieter hart an. So drängt er die 27 EU-Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass Investoren sie stärker zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen können, wenn ihnen durch 'mangelhafte Ratings' Schaden entsteht. Für komplexe strukturierte Finanzprodukte sollen außerdem zwei Ratings vorgeschrieben sein, die Zwangsrotation der von Kunden genutzten Agenturen soll größeren Wettbewerb sicherstellen./ck

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.