BERLIN (dpa-AFX) - Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden mit einem Prepaid-Vertrag mit automatischer Aufladung auf das Risiko besonders hoher Kosten hinweisen. Das Kammergericht Berlin bestätigte in einer am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung ein Urteil des Berliner Landgerichts. Dieses hatte die Klage eines Mobilfunkanbieters zurückgewiesen, der Telefongebühren in Höhe von 14.698 Euro verlangte. Auf einen Mobilfunkanbieter kann demnach Schadenersatz zukommen, wenn er seine Kunden bei einem Prepaidvertrag mit der Tarifoption einer automatischen Aufladung nicht klar darauf hinweist, dass damit ein deutlich erhöhtes Risiko außerordentlich hoher Kosten verbunden sei. Dem Kunden wurden auf dem vermeintlichen Prepaid-Konto nach Verbrauch des vorausbezahlten Betrages automatisch immer wieder neu 10 Euro gutgeschrieben./mow/DP/stb