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Gericht verhandelt über Losgutscheine der 'Aktion Mensch'

Veröffentlicht am 12.05.2014, 12:23
Aktualisiert 12.05.2014, 12:24

MAINZ (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Mainz verhandelt seit Montag über den Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch". Die Lotterie klagt gegen das Land Rheinland-Pfalz. Die "Aktion Mensch" will die Gutscheine in einer Supermarkt- und einer Drogeriekette anbieten. Das Land Rheinland-Pfalz sieht darin eine gewerbliche Spielvermittlung, für die eine Erlaubnis notwendig wäre. Bisher vertreibt der Verein seine Lose über Postwurfsendungen, Banken, Sparkassen und die Post.

Die Vorsitzende Richterin zeigte sich skeptisch, ob ein Angebot im Handel Glücksspielvermittlung wäre: "Eine Gewinnchance wird beim Kauf des Losgutscheins ja noch nicht erworben, da nimmt noch kein Los an der Lotterie teil." Der Gutschein muss erst bei der Lotterie aktiviert werden. Die Richterin sieht allerdings im Handel einen neuen Vertriebsweg. Am Montag wurde noch kein Urteil erwartet.tb

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