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Harter Brexit - EU und Deutschland rüsten sich für das Schlimmste

Veröffentlicht am 20.12.2018, 12:20
© Reuters. An anti-Brexit protester holds balloons opposite the Houses of Parliament in London

- von Andreas Rinke

Berlin (Reuters) - Seit einigen Wochen fliegen regelmäßig Beamte aus 27 EU-Staaten zu vertraulichen Runden nach Brüssel.

Einziger Tagesordnungspunkt: Wie bereitet man sich auf einen chaotischen Brexit oder ein sogenanntes No-Deal-Szenario vor - einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 29. März 2019 ohne Vertrag? Auch wenn die EU-27 vergangene Woche auf dem Brüsseler Gipfel nochmals betonten, dass sie dies auf keinen Fall wollen: Spätestens seit der Verschiebung der Unterhaus-Abstimmung über das ausgehandelte Austritts-Abkommen steht die No-Deal-Planung ganz oben auf der Agenda: In Brüssel stellte die EU-Kommission am Mittwoch Maßnahmen vor. In Berlin hatte das Bundeskabinett bereits vergangene Wochen zwei Gesetzespaket verabschiedet. Jeder will auf den 30. März vorbereitet sein.

KEINE PARALLEL-VERHANDLUNGEN

Das Schwierige dabei ist, dass sich die EU und Großbritannien eigentlich auch gemeinsam auf das Worst-case-Szenario vorbereiten müssten - dies aber nach Angaben von EU-Diplomaten nicht wollen. "Keine Verhandlungen" lautet vielmehr die Devise. Denn man könne schlecht alle Bemühungen auf die Annahme des über eineinhalb Jahre ausgehandelten, sehr detaillierten Austrittsabkommens ausrichten - und dann parallel darüber reden, was bei einem Scheitern geschehe. Das führt zur seltsamen Situation, dass die EU etwa Vorkehrungen für den Luftverkehr im No-Deal-Fall trifft - und die britische Seite für sich ähnliche Überlegungen anstellt.

Noch komplizierter wird die Lage, weil in vielen Feldern nicht die EU, sondern die 27 Mitgliedstaaten zuständig sind. Die Brüsseler Runden sollen dafür sorgen, dass möglichst alle EU-Regierungen am 29. März auf demselben Stand sind und auf dem Kontinent kein Flickenteppich unterschiedlicher No-Deal-Lösungen entsteht.

SCHUTZ DER BRITISCHEN BÜRGER IN DER EU

Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit den mehr als 1,2 Millionen auf dem EU-Kontinent lebenden Briten. Sie sollen möglichst wenig unter dem Brexit leiden. Aber was das heißt, müssen die Staaten mit ihrer Zuständigkeit etwa für Sozialversicherungen oder den Bildungssektor selbst klären. Deshalb wurde vergangene Woche ein Gesetzespaket vom Bundeskabinett beschlossen. Teil davon sind Garantien, dass Bafög-Regelungen für Betroffene weiter gelten. Aufenthaltstitel der dann ehemaligen EU-Bürger sollen in einer dreimonatigen Übergangsfrist geregelt werden können und Sozialversicherungsansprüche nicht von einem Tag auf den anderen enden, nur weil Briten plötzlich Angehörige eines Drittstaates sind, mit dem Deutschland und die EU keinerlei Vereinbarungen haben.

900 NEUE ZÖLLNER IM BUNDESHAUSHALT 2019 EINGEPLANT

Schon der ausführliche Austrittsvertrag hat gezeigt, wie vielfältig die Trennung von einem Mitgliedsland ist. Nur ein Beispiel sind die Handelsbeziehungen: Im Bundeshaushalt 2019 sind nun 900 zusätzliche Stellen im Zoll vorgesehen. Zwar bliebe Großbritannien bei einem Austritt mindestens bis zum Ende der Übergangsphase 2020 Mitglied im Binnenmarkt. Aber bei einem No-Deal müssten von einem Tag auf den anderen Einfuhren aus Großbritannien überprüft werden. Im Eiltempo werden nun Zöllner angeworben und ausgebildet - und im Notfall kurzfristig versetzt. Für die niederländische Regierung ist dies sogar eine Mammutaufgabe, weil über den Hafen Rotterdam ein Großteil der Waren aus Großbritannien für den Kontinent geliefert wird.

© Reuters. An anti-Brexit protester holds balloons opposite the Houses of Parliament in London

FINANZMARKT

In einem Gesetzespaket hat das Bundesfinanzministerium aber auch Vorsorge-Regelungen getroffen, damit am 30. März nicht plötzlich der sehr intensive Finanzfluss zwischen der Insel und dem Kontinent gekappt wird. Immerhin war London bisher das größte Finanzzentrum in der EU. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann Unternehmen mit Sitz in Großbritannien im Bank- und Versicherungsbereich etwa die Möglichkeit geben, ihr Bestandsgeschäft bis spätestens Ende 2020 fortzuführen. All dies nimmt nicht die Regelung der künftigen Beziehungen voraus, sondern es handelt sich um reine Notfall-Maßnahmen, um den Zusammenbruch des Geschäfts bei einem chaotischen Brexit abzuwenden.

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