DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat einem Bericht zufolge Vorermittlungen gegen den Energiekonzern EnBW aufgenommen. Es werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen 'Untreue und Steuerhinterziehung' vorliege, sagte Staatsanwalt Peter Lintz dem 'Handelsblatt' (Dienstag). Bislang laufe das Verfahren gegen unbekannt. 'Aber normalerweise geht es dann gegen den Vorstand', so Lintz.
In dem Fall geht es dem Bericht zufolge darum, dass die EnBW zwei Firmen des russischen Lobbyisten Andrey Bykov zwischen 2005 und 2008 insgesamt 120 Millionen Euro bezahlt hat - und das Geld nun in Schiedsgerichtsverfahren zurückfordert. Zur Begründung führt der Konzern an, dass die vereinbarten Leistungen, darunter die 'Lieferung und Sicherung von Uran', nie erbracht worden seien.
Bykov aber will das Geld behalten und verteidigt sich mit Argumenten, die die Staatsanwälte hellhörig machten: Die von EnBW genannten Leistungen habe er nicht erbracht, und zwar vereinbarungsgemäß. Denn der Konzern habe das Geld in Wahrheit für Lobbyarbeit gezahlt. Dieser Verwendungszweck sei in den Verträgen aus firmeninternen Gründen verschleiert worden.
EnBW habe, so der Russe Bykov in der Klageschrift, mit Hilfe seiner in Zürich ansässigen Firmen Eurepa Suisse S.A. und Pro Life Systems S.A. versucht, Zugang zu russischen Gasfeldern zu bekommen - hinter dem Rücken des damaligen französischen Großaktionärs Electricite de France (EdF). Dem Atomstromgiganten wären die Gasgeschäfte ein Dorn im Auge gewesen. Deshalb die Geheimnistuerei. Die 120 Millionen Euro, um die es geht, seien der Lohn für geleistete Lobbydienste gewesen.
Zu der Zeit, als das Geschäft geschlossen wurde, hieß der Vorstandschef von EnBW Utz Claassen. Zu dem Fall vom 'Handelsblatt' befragt, lässt er über seinen Anwalt ausrichten: 'Herr Prof. Dr. Claassen legt jedoch Wert auf die zweifelsfrei beweisbare Feststellung, dass die in Ihrer E-Mail vom heutigen Tage behauptete Geschäftsbeziehung jedenfalls nicht während seiner Amtszeit als Vorstandsvorsitzender der EnBW Energie Baden-Württemberg AG eingegangen wurde und dass er über den Inhalt angeblich in den Jahren 2005 bis 2008 mit Firmen des Herrn Bykov geschlossener Verträge der EnBW keinerlei Kenntnis hatte.' Die Klage der Bykov-Firmen, so EnBW, sei lediglich ein taktisches Manöver, um bereits gezahlte Entgelte nicht erstatten zu müssen./nmu/zb/wiz
In dem Fall geht es dem Bericht zufolge darum, dass die EnBW zwei Firmen des russischen Lobbyisten Andrey Bykov zwischen 2005 und 2008 insgesamt 120 Millionen Euro bezahlt hat - und das Geld nun in Schiedsgerichtsverfahren zurückfordert. Zur Begründung führt der Konzern an, dass die vereinbarten Leistungen, darunter die 'Lieferung und Sicherung von Uran', nie erbracht worden seien.
Bykov aber will das Geld behalten und verteidigt sich mit Argumenten, die die Staatsanwälte hellhörig machten: Die von EnBW genannten Leistungen habe er nicht erbracht, und zwar vereinbarungsgemäß. Denn der Konzern habe das Geld in Wahrheit für Lobbyarbeit gezahlt. Dieser Verwendungszweck sei in den Verträgen aus firmeninternen Gründen verschleiert worden.
EnBW habe, so der Russe Bykov in der Klageschrift, mit Hilfe seiner in Zürich ansässigen Firmen Eurepa Suisse S.A. und Pro Life Systems S.A. versucht, Zugang zu russischen Gasfeldern zu bekommen - hinter dem Rücken des damaligen französischen Großaktionärs Electricite de France (EdF)
Zu der Zeit, als das Geschäft geschlossen wurde, hieß der Vorstandschef von EnBW Utz Claassen. Zu dem Fall vom 'Handelsblatt' befragt, lässt er über seinen Anwalt ausrichten: 'Herr Prof. Dr. Claassen legt jedoch Wert auf die zweifelsfrei beweisbare Feststellung, dass die in Ihrer E-Mail vom heutigen Tage behauptete Geschäftsbeziehung jedenfalls nicht während seiner Amtszeit als Vorstandsvorsitzender der EnBW Energie Baden-Württemberg AG eingegangen wurde und dass er über den Inhalt angeblich in den Jahren 2005 bis 2008 mit Firmen des Herrn Bykov geschlossener Verträge der EnBW keinerlei Kenntnis hatte.' Die Klage der Bykov-Firmen, so EnBW, sei lediglich ein taktisches Manöver, um bereits gezahlte Entgelte nicht erstatten zu müssen./nmu/zb/wiz