DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Vattenfall-Konzern zieht einem Pressebericht zufolge gegen die Schließung seiner Kernkraftwerke in Deutschland vor Gericht. Noch vor Weihnachten will das Unternehmen laut Informationen des 'Handelsblatt' (Mittwoch) die Bundesrepublik vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) wegen des Atomausstiegs auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagen.
Das Blatt berichtet aus Branchenkreisen, die Klageschrift sei so gut wie fertig. Das Unternehmen selbst sagte gegenüber der Zeitung lediglich, man erwarte 'eine Kompensation für den Ausstieg aus der Kernenergie'. Vattenfall habe im Entschädigungspoker gute Karten. Als ausländischer Konzern kann sich das schwedische Unternehmen auf die Investitionsschutzregeln des internationalen Energiecharta-Vertrages (ECT) berufen.
Den Angaben nach schützt der Energiecharta-Vertrag ausländische Investoren in den Unterzeichnerländern vor Eingriffen in Eigentumsrechte. Jedes ECT-Unterzeichnerland 'fördert und schafft stabile, gerechte, günstige und transparente Bedingungen für Investoren' aus anderen Unterzeichnerländern, heißt es demnach in Artikel 10 des Energiecharta-Vertrages. Das umfasse laut Vertragstext eine 'stets faire und gerechte Behandlung' von Investoren.
Aus Sicht des Unternehmens hat die Bundesregierung mit ihren Beschlüssen zum Ausstieg aus der Kernkraft Vermögenswerte vernichtet. Im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung habe man in die beiden Meiler Krümmel und Brunsbüttel 700 Millionen Euro investiert, so die Position von Vattenfall. Mit den Beschlüssen zum Atomausstieg sind diese Investitionen wertlos geworden. Die beiden Meiler bleiben abgeschaltet - genau wie sechs weitere Atomkraftwerke. Auch Reststrommengen haben nach dem Ausstiegsbeschluss keinen hohen Wert mehr./nmu/mne/wiz
Das Blatt berichtet aus Branchenkreisen, die Klageschrift sei so gut wie fertig. Das Unternehmen selbst sagte gegenüber der Zeitung lediglich, man erwarte 'eine Kompensation für den Ausstieg aus der Kernenergie'. Vattenfall habe im Entschädigungspoker gute Karten. Als ausländischer Konzern kann sich das schwedische Unternehmen auf die Investitionsschutzregeln des internationalen Energiecharta-Vertrages (ECT) berufen.
Den Angaben nach schützt der Energiecharta-Vertrag ausländische Investoren in den Unterzeichnerländern vor Eingriffen in Eigentumsrechte. Jedes ECT-Unterzeichnerland 'fördert und schafft stabile, gerechte, günstige und transparente Bedingungen für Investoren' aus anderen Unterzeichnerländern, heißt es demnach in Artikel 10 des Energiecharta-Vertrages. Das umfasse laut Vertragstext eine 'stets faire und gerechte Behandlung' von Investoren.
Aus Sicht des Unternehmens hat die Bundesregierung mit ihren Beschlüssen zum Ausstieg aus der Kernkraft Vermögenswerte vernichtet. Im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung habe man in die beiden Meiler Krümmel und Brunsbüttel 700 Millionen Euro investiert, so die Position von Vattenfall. Mit den Beschlüssen zum Atomausstieg sind diese Investitionen wertlos geworden. Die beiden Meiler bleiben abgeschaltet - genau wie sechs weitere Atomkraftwerke. Auch Reststrommengen haben nach dem Ausstiegsbeschluss keinen hohen Wert mehr./nmu/mne/wiz