Viele Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige verspüren eine große Unsicherheit, welche die Höhe der Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung ist. Dies ist natürlich auch nicht weiter verwunderlich. Schließlich sind die Informationsweitergaben zu diesem Thema recht undurchsichtig und sich selbst durch die Gewalten an Informationen im Netz durchzuarbeiten, scheint würde man nach der Nadel im Heuhaufen suchen. Oft sind die eigenen und relevanten Informationen in bestimmten Gesetzestexten mehr als nur versteckt und dazu kommt auch noch, dass sich die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Bußgelder, bei einem Verstoß, nach der Schwere des Vergehens entschieden wird.
Tatsache ist aber, dass Strafen finanzieller Natur bei einem Vergehen laut werden. Und hier kann die DSGVO richtig hart zuschlagen und ein weiteres Gesicht ihrer Schreckensherrschaft zeigen. Zum Beispiel können bei einem besonders schwerwiegendem Vergehen gegen die aktuelle Datenschutz-Grundverordnung teuer Bestraft werden. So sind Bußgelder hier mit bis zu 20 Millionen Euro möglich. Alternativ kann die DSGVO aber noch drastischer bestrafen: Es können bis zu 4 Prozent des weltweit eingenommenen Jahresumsatzes fällig werden.
Begeht also eine Zweitunternehmen einer Unternehmensgruppe in Deutschland einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, so wird der gesamte Jahresumsatz mit bis zu 4 Prozent von jeder Filiale des Unternehmens und anderen zugehörigen Firmen einer Unternehmensgruppe zur Kasse gebeten. Dies kann bei besonders großen Unternehmen natürlich schon sehr große Kosten hervorrufen. Und nicht selten können die unwissenden Mitarbeiter und Betriebsangehörigen hierfür der Grund sein. Bedenkt man wie schnell ist bei der Erstellung der Firmenwebsite aus Datenschutzsicht etwas falsch gemacht und kann einen unangenehmen Stein ins rollen bringt.
Um teure Schulungen der Mitarbeiter auf diesem Gebiet kommen schon jetzt oftmals zu spät. Wenn man noch länger wartet, dann riskiert man aber eine Steigerung der Strafen und/oder Verschlimmerung der Situation. Besonders versierte Datenschutzbeauftragte können an dieser Stelle schon sehr viel abfedern und mit der entsprechenden Expertise für mehr Sicherheit sorgen. Leider nutzen diese Experten aktuell die Notlage der Gewerbetreibenden aus und berechnen horrende Honorare. Wer also hier nicht rechtzeitig vorgebeugt hat und keinen versierten Mitarbeiter eingestellt hat, der hat nun das Nachsehen.
Weiterhin problematisch ist auch das Finden eines geeigneten und versierten Datenschutzmitarbeiters. Denn hier muss zu hundert Prozent ein Vertrauensverhältnis oder noch besser eine Supervision des Mitarbeiters gegeben werden. Dies kann bei größeren Firmenmit mehreren Datenschutzmitarbeitern enorm kostenintensiv werden. Aber auch kleinere Betriebe, Freiberufler oder Kleinstgewerbetreibende stehen bei der Bewältigung der Anforderungen der Datenschutz-Verordnung vor einer großen Hürde. Schließlich muss ein versierter und bezahlbarer Datenschutzbeauftragter erst einmal ausgemacht werden, der momentan überhaupt noch die Kapazitäten dafür hat, um sich um ein weiteres Unternehmen zu kümmern.
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Ein Beitrag von Dr. Bernd Heim.