BERLIN (dpa-AFX) - Als Konsequenz aus der Havarie der 'Costa Concordia' peilt die Bundesregierung höhere Entschädigungen bei Schiffsunglücken an. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, die maximale Haftungssumme bei Tod oder Verletzung eines Fahrgastes von derzeit 164.000 Euro auf 468.000 Euro anzuheben. Neu eingeführt werden soll auch eine 'verschuldensunabhängige Haftung' für den Betreiber eines Passagierschiffes. Sie greift bei sogenannten Schifffahrtsereignissen wie dem Zusammenstoß zweier Schiffe, bei denen betroffene Passagiere bislang leer auszugehen drohten.
Das Kreuzfahrtschiff 'Costa Concordia' war Anfang des Jahres vor der italienischen Insel Gilio auf Grund gelaufen und untergegangen. 30 Menschen starben.
Die Neuregelung, die noch der Zustimmung des Bundestags bedarf, ist Teil einer umfassende Reform des deutschen Seehandelsrechts. Ein Großteil der Regelungen stamme noch aus dem Jahr 1861, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. 'Damals kreuzten noch Segelschiffe die Weltmeere.' Um den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen seit damals Rechnung zu tragen, werde das Gesetz nun modernisiert./ax/DP/wiz
Das Kreuzfahrtschiff 'Costa Concordia' war Anfang des Jahres vor der italienischen Insel Gilio auf Grund gelaufen und untergegangen. 30 Menschen starben.
Die Neuregelung, die noch der Zustimmung des Bundestags bedarf, ist Teil einer umfassende Reform des deutschen Seehandelsrechts. Ein Großteil der Regelungen stamme noch aus dem Jahr 1861, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. 'Damals kreuzten noch Segelschiffe die Weltmeere.' Um den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen seit damals Rechnung zu tragen, werde das Gesetz nun modernisiert./ax/DP/wiz