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Höherer Steuer-Grundfreibetrag macht sich ab April bemerkbar

Veröffentlicht am 27.01.2013, 14:57
BERLIN (dpa-AFX) - Die Mini-Steuerentlastung wird sich voraussichtlich erst von April an im Geldbeutel der Verbraucher bemerkbar machen. Erst dann profitieren die Steuerzahler von der Anhebung des Grundfreibetrages rückwirkend zum Januar 2013 - vorausgesetzt, dass auch der Bundesrat an diesem Freitag endgültig zustimmt. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die geringe Entlastung zwischen knapp zwei und fast fünf Euro im Monat würde also zumindest im April einmalig etwas üppiger ausfallen, da sie dann für vier Monate fällig würde.

Bei Billigung der Gesetzespläne durch die Länderkammer könnten die entsprechenden Lohnprogramme dem Schreiben zufolge bis Ende Februar veröffentlicht und ab 1. April von Unternehmen umgesetzt werden: 'Damit bleibt den Arbeitgebern und Softwareanbietern sowie Tabellenverlagen ausreichend Zeit, die Lohnabrechnungsprogramme anzupassen oder aktuelle Lohnsteuertabellen zu drucken', heißt es.

Der steuerliche Grundfreibetrag soll in diesem Jahr auf 8130 Euro angehoben werden und von 2014 an auf 8354 Euro. In den Geldbeuteln der Bürger macht sich dies allerdings kaum bemerkbar. Nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner werden die Bürger 2013 - je nach Steuerklasse - monatlich um Beträge zwischen 1,67 Euro und maximal 4,80 Euro entlastet.

Eine größere Entlastung bei der Einkommensteuer war am Widerstand der von SPD und Grünen geführten Länder gescheitert. Bund und Länder einigten sich daher nur auf einen höheren Grundfreibetrag, was aus verfassungsrechtlichen Gründen aber ohnehin fällig wäre. Das schwarz-gelbe Steuerpaket zum Abbau der 'kalten Progression' und 'heimlichen Steuererhöhungen' hatte ursprünglich ein Entlastungsvolumen von sechs Milliarden Euro./sl/DP/he

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