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Informationen über Hackerangriffe und Datenlecks

Veröffentlicht am 04.06.2018, 20:58
Aktualisiert 04.06.2018, 21:01
© Reuters.  Informationen über Hackerangriffe und Datenlecks

In der heutigen Zeit sind so gut wie keine Programme mehr vor Hackerangriffen oder Datenlecks geschützt. Selbst die Systeme von Internetriesen haben regelmäßig mit Hackerangriffen Probleme. Dies stellt aber natürlich eine große Bedrohung für die Daten des Kunden und des einfachen EU-Bürgers da. Denn werden die gehackten und sehr persönlichen Daten, von zum Beispiel einer Krankenkasse, an das Ausland und anderen Firmen weitergegeben so entstehen leicht nervige Telefonanrufe für die Kunden. Nicht selten liest man von den ausländischen Nummern die zu unchristlichen Uhrzeiten am Wochenende oder nachts anrufen und wenn man zurück ruft erhält man nichts weiter als eine hohe Telefonrechnung.

In den meisten Fällen stecken auch hier geklaute Datensätze von Unternehmen dahinter. Auch gekaufte Datenabwicklungen sind an dieser Stelle natürlich nicht auszuschließen. Um dem Kunden eine verbesserte Kontrolle über die personenbezogenen Daten liefern zu können, müssen bei sämtlichen Unstimmigkeiten, Datenlecks oder Hackerangriffen sofort eine Meldung an den Kunden erfolgen. Erfolgt dies nicht, so liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor und es können hohe finanzielle und zum Teil sogar Freiheitsstrafen drohen. Und kein Unternehmer möchte aufgrund eines Datenfehlers, eines Kommunikationsproblems oder einem Versehen und Unwissen der Mitarbeiter hinter schwedische Gardinen.

Dies kann aber leider drohen, wenn man sich nicht ordentlich gegen Hackerangriffe schützt , eine Meldung über einen entstandenen Schaden an nationale Behörden erfolgt und man schon an sich eine große Angriffsfläche für die schwarzen Schafe der Internetseite bietet. Wer also eine große Angriffsfläche bietet, der wird von den Behörden bei Problemen nicht geschont und die Strafen können hier im Einzelfall auch höher ausfallen. Das Problem bei den Hackerangriffen ist zudem, dass Hacker nach den neusten und innovativen Methoden vorgehen. Dem beizukommen kann also sehr schwierig sein.

Damit ein solider Schutz vorliegen kann, muss zudem in jedem Bereich, sei es IT oder Datenschutzbeauftragter ein Mitarbeiter eingestellt werden. Alternativ können natürlich auch andere Unternehmen mit ihren Experten beauftragt werden. Ob aber diese Unternehmen, insbesondere Startups, mit allen rechtlichen Belangen im Hinblick auf die Datenschutz Grundverordnung wasserdicht sind, ist hier die Frage. Man sollte also gründlich schauen, mit wem man zusammenarbeitet und auch hier eine ausreichende Recherche betreiben um sich vor etwaigen Strafen zu schützen.

Denn die Strafen von der Datenschutz Grundverordnung können schneller eintreffen und die Rechnung mit einem Bußgeldbescheid in einer immensen Größe ins Haus flattern, als einem lieb ist. Und ist erst einmal eine hohe Geldforderung und dementsprechend eine Strafe fest gesetzt worden, so kann man dieser nicht mehr entrinnen. Das Geld muss gezahlt werden. Ganz gleich ob man hierfür eine Insolvenz oder sogar eine Privatinsolvenz anmelden muss. Die bisher vorhandenen Mitarbeiter und man selbst sind dann im nächsten Zuge arbeitslos und können nur schwer wieder in dem alltäglichen Leben Fuß fassen.

Die ganzen Konsequenzen die dann als Rattenschwanz auf einen zukommen können, können dementsprechend mehr als nur weh tun. Man sollte schon im Vorfeld gründliche Vorbereitungen treffen und lieber alle Datenschutzaspekte berücksichtigen, als im späteren Verlauf das Nachsehen zu haben. Zudem sollte man auch immer einen Blick auf seine eigenen Mitarbeiter werfen, während sie mit personenbezogenen Daten arbeiten. Entsprechende Supervisionen und Schulungen sind an dieser Stelle mehr als nur angebracht und sollten unbedingt eingeführt werden.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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